Weil ihm laut eigenen Angaben die „Heilige Maria“ die Tat befohlen hatte, stach ein 33-Jähriger im vergangenen Sommer - wie berichtet - auf einen Arzt in der Herzambulanz des Wiener SMZ Süd ein und fügte ihm dabei lebensgefährliche Verletzungen zu. Am Mittwoch wurde der Mann aus Sierra Leone in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, da er nicht zurechnungsfähig und damit auch nicht schuldfähig war - was auch die Verhandlung deutlich machte.
Als der 33-Jährige am Tattag, dem 10. Juli, am Weg zum AMS war, habe er dabei die „Heilige Maria getroffen“, wie der Mann vor Gericht angab. „Maria“ habe ihm gesagt: „Mein Sohn, aufgrund deines Problems musst du ihn entfernen.“ Dabei habe sie sich auf den Arzt bezogen, bei dem er aufgrund einer Herzkrankheit seit 2011 in Behandlung war. An das, was unmittelbar nach der „Marienerscheinung“ geschah, könne er sich nicht mehr erinnern.
Wortlos auf Mediziner eingestochen
Als erwiesen gilt, dass der 33-Jährige zurück in seine Wohnung ging, ein Messer in den Rucksack steckte und zum SMZ Süd ging. Vor acht Jahren - der Mann lebt seit 2004 in Österreich - hatte er dort einen Herzschrittmacher bekommen und musste seither halbjährlich zur Kontrolle. Er setzte sich in den Wartebereich, als wenig später der kurz vor der Pensionierung stehende Kardiologe an ihm vorbeiging, stand er auf, nahm das Messer und stach wortlos zu.
„Huh, habe ich es schon drinnen gehabt“
Der Kardiologe schilderte im Zeugenstand den Angriff: Er habe im Vorbeigehen wahrgenommen, „wie er eine Bewegung macht. Und dann sehe ich ein Messer. Huh, habe ich es schon drinnen gehabt.“ Er sei schreiend zurückgewichen und habe die Hand auf die Wunde im rechten Bauchbereich gedrückt. „Er hat Gott sei Dank nicht nachgesetzt.“
„Stich! Stich!“
Die 21 Zentimeter lange Klinge drang fast zur Gänze in den Körper ein, durchtrennte die neunte Rippe rechtsseitig, beschädigte das Zwerchfell und eröffnete auch die Brusthöhle. Der Verletzte schaffte es selbstständig zurück in den Behandlungsraum, aus dem er gekommen war, und rief einer Kollegin „Stich! Stich!“ zu. Dank rascher notfallmedizinischer Hilfe war die Lebensgefahr rasch gebannt. Bereits vier Tage nach der Operation konnte der Arzt wieder erste Schritte gehen. Psychische Auffälligkeiten habe er beim Patienten nie bemerkt, bis zum Angriff sei dieser „absolut nicht aggressiv“ gewesen.
„Das ist ein guter Mann, ein guter Mensch“, sagte der 33-Jährige vor Gericht über den Arzt. „Wie kann ich jemanden stechen?“, fragte er sich. „Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit beim Doktor und seiner Frau entschuldigen“, fügte er noch hinzu. Nach der Messerattacke hatte er die Waffe fallen lassen, wieder auf seinem Sessel Platz genommen und kalmierend auf andere Patienten eingewirkt, die die Bluttat mitansehen hatten müssen und teilweise unter Schock standen. Beim Eintreffen der Polizei ließ sich der Mann dann widerstandslos festnehmen.
Paranoide wahnhafte Geisteskrankheit
Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith zufolge leidet der 33-Jährige an einer paranoiden wahnhaften Geisteskrankheit. Zum Zeitpunkt der Tat habe er sich in einer „akuten Phase“ befunden, so die Psychiaterin. Da der Betroffene gefährlich sei, wurde eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug empfohlen. Die Geschworenen folgten schlussendlich dem Ersuchen der Staatsanwaltschaft, auch der 33-Jährige hatte dagegen keine Einwände. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
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