Eine Langwaffe in seinem Auto, zugänglich für mögliche Langfinger, weil eines der Fenster des Wagens offen stand - wie berichtet, hat sich Tirols SPÖ-Chef Georg Dornauer erneut in ein Fettnäpfchen bugsiert. Nun stellte sich auch noch heraus: Die Waffe war geladen! Ein Ermittlungsverfahren läuft.
„Das steht in der Anzeige so drinnen, das ist richtig“, bestätigte Dornauers Anwalt Mathias Kapferer am Mittwoch. „Das heißt, ein Polizist hat vor Ort festgestellt, dass eine Patrone in der Waffe war. Ob das tatsächlich so war, wird man nun im Ermittlungsverfahren feststellen müssen“, fügte Kapferer hinzu. Nun gelte es, das Ergebnis des Verfahrens abzuwarten. Dieses könne man dann aber noch beim Landesverwaltungsgericht bekämpfen. „Und zwar bei einem kontradiktorischen Verfahren, bei dem man auch Zeugen laden kann“, erklärte der Rechtsanwalt.
Gegenüber der „Krone“ hatte Dornauer - angesprochen auf den Fauxpas - am Dienstag erklärt: „Behauptungen, dass die Waffe geladen war, kann ich nicht kommentieren, da ich bislang keine Akteneinsicht nehmen konnte. Ich schließe für mich aber aus, dass die Waffe tatsächlich geladen war. Dies widerspricht meiner langjährigen Praxis in der Handhabung meiner Waffe."
Porsche am Flughafen mit offenem Fenster abgestellt
Wie berichtet, hatte eine Polizeipatrouille am vergangenen Samstag im Porsche des leidenschaftlichen Jägers, der den Wagen im Parkhaus des Innsbrucker Flughafens abgestellt hatte, um zu seinem Parteifreund Hans Peter Doskozil zum Parteitag ins Burgenland zu fliegen, die Langwaffe entdeckt. Und darüber hinaus auch noch bemerkt, dass der Wagen nicht gänzlich verschlossen war. So stand eines der Fenster des Porsches offen - weshalb es für Diebe ein Leichtes gewesen wäre, die Waffe zu entnehmen.
Die Polizeibeamten schritten daraufhin zur Tat und beschlagnahmten kurzerhand das Gewehr, belegten den Tiroler SPÖ-Chef daraufhin mit einem 14-tägigen Waffenverbot. Nun muss die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck im Ermittlungsverfahren entscheiden, ob es aufrecht bleibt oder nicht.
Bestätigung des Waffenverbots hat Jagdkarten-Entzug zur Folge
Die Entscheidung werde bescheidmäßig festgestellt, hieß es seitens der Bezirkshauptmannschaft am Mittwoch. Zudem sei eine nicht ordnungsgemäße Verwahrung von Waffen verwaltungsbehördlich mit bis zu 3600 Euro strafbar. Sollte das Waffenverbot bestätigt werden, gelte die Maßnahme unbefristet. Doch damit nicht genug: Außerdem habe ein bescheidmäßig bestätigtes Waffenverbot im jagdrechtlichen Sinn den Entzug einer Jagdkarte zur Folge - Dornauer ist Jagdleiter in seiner Heimatgemeinde Sellrain.
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