Das Gericht der Europäischen Union (EuG) - das Verwaltungsgericht erster Instanz - hat am Donnerstag die sofortige Wirksamkeit des Lizenzentzugs der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Ex-Meinl-Bank Anglo Austrian Bank (AAB) vorübergehend ausgesetzt. Die Bank-Mutter „Far East“ hatte Beschwerde eingelegt, geht aus dem Gerichtsbeschluss hervor.
Wie berichtet, sahen EZB und Finanzmarktaufsicht (FMA) schwere Mängel bei der Verhinderung von Geldwäsche. Daher musste das im Juni in AAB umbenannte Institut mit sofortiger Wirkung seine Tätigkeit einstellen. Die FMA will sich das neue Urteil nun vorerst einmal genauer ansehen. „Wir prüfen nun die neue Rechtslage und werden dann entsprechende Maßnahmen setzen,“ sagte ein FMA-Sprecher.
ABB ist nun wieder eine Bank
Laut dem EuG-Beschluss wird die sofortige Wirksamkeit des Lizenzentzugs aufgehoben, bis es in dem nun laufenden Eilverfahren eine Entscheidung gibt. Damit ist die ABB vorerst wieder eine Bank. Der EZB-Beschluss habe „unmittelbar Auswirkungen auf die Rechtsstellung dieser Gesellschaft erzeugt“ und könne damit zur Folge haben, dass die AAB sofort in das Abwicklungsstadium eintritt und „ihre wirtschaftliche Existenz vernichtet wird“, heißt es in dem Beschluss des EuG.
„Haben Kundenansturm gut überlebt“
Die ABB zeigte sich über die EuG-Entscheidung erfreut und kritisierte die „minutiös orchestrierte Medienkampagne“ gegen sie. Trotz dieser habe man den Kundenansturm der vergangenen Tage aber gut überlebt, heißt es in der Aussendung, in der zunächst von einer EuGH-Entscheidung die Rede gewesen war. Dutzende Kunden stellten sich nach dem Lizenzentzug Montagfrüh vor den Schaltern der Ex-Meinl-Bank an und wollten ihr Geld abheben bzw. Konten auflösen.
Am Mittwoch hielt sich der Kundenandrang bereits wieder in Grenzen. Die Einlagen der rund 2000 Kunden sollen sich auf rund 200 Millionen Euro belaufen, davon sind 80 Millionen Euro durch die Einlagensicherung geschützt, hieß es aus Finanzkreisen.
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