Ende November vergangenen Jahres hat ein 25-jähriger Afghane in Tirol ohne jeglichen Grund einen Vorarlberger (21) niedergestochen. Für den jungen Mann kam jede Hilfe zu spät, er verstarb. Am Donnerstag musste sich der 25-Jährige für seine Tat vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Die Geschworenen erklärten den Mann, dem die Psychiaterin in ihrem Gutachten eine schwerstgradige Störung attestierte, schließlich einstimmig für zurechnungsunfähig. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert.
Der junge Vorarlberger war mit einer Gruppe von Freunden mit dem Zug nach Innsbruck gefahren, um auszugehen. Gegen 1.15 Uhr verließ die Gruppe ein Lokal in der sogenannten Bogenmeile, wobei das spätere Opfer als Letzter der Gruppe ging, als ihm vollkommen unvermittelt von hinten mit einem spitzen Werkzeug, wahrscheinlich mit einem Messer, in den Hals gestochen wurde.
Die letzten Worte des Opfers: „Ein kleiner Afghane“
Die Freunde des Vorarlbergers hatten weder den Angriff mitbekommen, noch den flüchtenden Täter gesehen. Durch eine Videoaufzeichnung kam man diesem aber auf die Spur: Ein Polizist konnte den 25-Jährigen mittels der Aufnahmen identifizieren. Die letzten Worte des Getöteten zu einem seiner Freunde seien „ein kleiner Afghane“ gewesen, sagte die Staatsanwältin am Donnerstag in der Verhandlung. Der Vorarlberger starb wenig später in der Innsbrucker Klinik.
Gerichtsmediziner Walter Rabl erklärte, dass der Hals des Opfers durchstochen worden sei. Dabei seien eine Vene vollständig durchgeschnitten und die Luftröhre verletzt worden. „Die Todesursache ist Blutverlust und Bluteinatmung“, so Rabl. Das Opfer sei bereits klinisch tot gewesen, als es in die Klinik eingeliefert wurde.
Der 25-Jährige hatte nach seiner Festnahme jeglichen Zusammenhang mit der Tat abgestritten. Vor Gericht wollte er, trotz mehrmaliger Nachfrage durch die Richterin, überhaupt keine Aussage mehr treffen.
Psychiaterin: „Eine der denkwürdigsten Untersuchungen“
Psychiaterin Adelheid Kastner begann die Erörterung ihres Gutachtens zu dem 25-Jährigen mit den Worten: „Es war eine der denkwürdigsten Untersuchungen, die ich jemals durchgeführt habe.“ Sie habe überhaupt nicht zu dem jungen Mann durchdringen können. „Bei meiner Untersuchung hat er einfach lauthals gelacht.“ Kastner attestierte dem Afghanen eine schwerstgradige Störung und die Zurechnungsunfähigkeit zum Tatzeitpunkt.
Der 25-Jährige, der 2015 als Flüchtling nach Österreich gekommen war, sei vermutlich bereits im Jahr 2016 an Schizophrenie erkrankt. Zuvor war der Afghane in seiner Flüchtlingsunterkunft als sehr angenehm empfunden worden - er hätte Wert auf sein Äußeres gelegt, wollte Deutsch lernen und es in Österreich zu etwas bringen. „2016 hat er sich dann aber dramatisch verändert und war nicht wiederzuerkennen“, sagte Kastner. Er habe sich zurückgezogen, alle Kontakte abgebrochen und sei nicht mehr selbstversorgungsfähig gewesen.
Behandlung kaum möglich, schlechte Zukunftsprognose
Eine Behandlung sei kaum möglich, erklärte Kastner. „Schizophreniekranke töten, weil sie von Stimmen dazu aufgefordert werden.“ Deshalb stellte sie dem Afghanen auch eine schlechte Prognose für die Zukunft aus. „Es ist zu befürchten, dass sich sein Zustand trotz Behandlung nicht verändert.“ Von dem Mann gehe eine hohe Gefahr aus, da unmittelbare und spontane Aggressionshandlungen zum Krankheitsbild gehören. „Die einzige Möglichkeit, andere vor ihm zu schützen, besteht darin, ihn in eine Anstalt einzuweisen“, so die Psychiaterin.
Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der 25-Jährige sei „an Schizophrenie erkrankt und deshalb schuldunfähig“, sagte die Staatsanwältin. Die Geschworenen erklärten den Afghanen schließlich einstimmig für zurechnungsunfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verteidiger gab keine Erklärung ab.
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