Seit mehr als drei Monaten ermitteln Polizei und Justiz nach dem dramatischen Schnorchelunfall am Traunfall bei Roitham, wo unterhalb der Wehranlage eine Altenbergerin (68) beinahe ertrunken wäre. Gleich nach dem Vorfall war ein behördliches Bade- und Tauchverbot angedacht worden, doch das wurde „versenkt“.
„Es gab einen Lokalaugenschein und um ein Badeverbot sinnvoll durchzusetzen, hätte man den Bereich großräumig einzäunen müssen“, erklärt Bezirkshauptmann Alois Lanz, warummanauf mehrWarnschilder und „die Eigenverantwortung der Badenden“ setzt. Nur im unmittelbaren Kraftwerksbereich, wo die Energie AG Grundeigentümerin ist, besteht ein Badeverbot.
Erster Bericht der Polizei
Bei den Ermittlungen, die gegen den Tauchguide und dessen Chef wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung geführt werden, gibt’s laut Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels, Christoph Weber, einen ersten Bericht der Polizei. DieAltenbergerin (68), die unterhalb des Wehrs bei einer geführten Schnorcheltour unter Wasser gedrückt worden war, als ein Schwall vom Kraftwerk abgelassen wurde, ist befragt worden, wie auchihr Sohn (40) und der deutsche Guide (47), die sie nach drei Minutenretten und ans Ufer bringen konnten - dabei wurde auch der 40-Jährige schwer verletzt.
Bis Februar wird über Anklage entschieden
Fraglich ist, ob demFührer und seinem Chef von der nahen Tauchschule die Gefahren bekannt waren und fahrlässig ignoriert wurden. Bis 20. Februar 2020 soll über eine Anklage entschieden werden.
Markus Schütz, Kronen Zeitung
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