Gemeindeordnung

Gesetzesnovelle stärkt Bürgermeistern den Rücken

Salzburg
23.11.2019 05:00
Um jeden Paragrafen ritterten die Parteien – jetzt ist die neue Gemeindeordnung fix: Mit 1. Jänner 2020 gelten für die Ortspolitik neue Spielregeln. Die „Krone“ zeigt auf, was sich ändern wird.

Das verstaubte Gesetzesbündel aus dem Jahr 1994 wird neu aufgelegt. Die neue Gemeindeordnung ist straffer, verständlicher und soll die politische Arbeit in der Gemeindestube vereinfachen. Auch wenn die Opposition bis zuletzt an einzelnen Kritikpunkten festhielt, wurde die Gesetzesänderung diese Woche einstimmig im Landtag beschlossen. Sie soll schon mit Jahresbeginn das alte Regelwerk ablösen.

Mit der Gesetzesänderungen wird vieles einfacher - insbesondere für die Ortschefs. In mehreren Beriechen werden ihre Kompetenzen ausgeweitet, etwa bei Verpflichtungserklärungen. Die kann in Zukunft ein Bürgermeister allein unterzeichnen. Die SPÖ wünschte sich hier ein Vier-Augen-Prinzip mit den Stellvertretern - vergeblich. Aber: Die Informationspflichten der Bürgermeister bei ihnen von der Gemeindevorstehung übertragenen Aufgaben werden ausgebaut. Im Gegenzug werden auch die Informationspflichten der Bürgermeister ausgebaut.

Die Novelle löst auch das Untreue-Problem, das im Rahmen der 380-kV-Verträge entstand. Betroffene Gemeinden können künftig die Zahlungen ablehnen, ohne in Untreue zu fallen.

Auch kleinere Fraktionen werden gestärkt. So kann jede Fraktion pro Sitzung einen Tagesordnungspunkt bestimmen und einen dringlichen Antrag einbringen. Sitzungen können laut neuer Regelung schon durch ein Viertel der Mitglieder einberufen werden, bisher war dafür ein Drittel notwendig. Die Mitglieder können sich erstmals auch bei Sitzungen vertreten lassen.

Mit dem Bürgerrat und der Ortsumfrage werden zwei neue Mittel der direkten Demokratie in der Gemeindeordnung verankert.

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