Frau hatte geklagt
Niederlande müssen IS-Kinder nicht zurückholen
Die Niederlande müssen IS-Frauen und -Kinder vorerst nicht aus nordsyrischen Lagern nach Hause holen. Ein Berufungsgericht gab am Freitag der niederländischen Regierung Recht und entschied gegen einen Antrag einer Betroffenen.
23 niederländische Frauen mutmaßlicher IS-Terroristen und deren 56 Kinder wollten mit der Klage ihre Rückholung erzwingen.
„Politische Angelegenheit“
In der vergangenen Woche hatte ein Gericht in erster Instanz entschieden, dass zumindest die Kinder heimgeholt werden müssten. Das Berufungsgericht kippte nun diese Entscheidung. Der Fall sei demnach eine „politische Angelegenheit“ und deshalb nicht Sache der Gerichte. „Es ist an den Politikern, sich mit der miserablen Situation dieser Kinder zu beschäftigen“, erklärte das Gericht laut einem Bericht der Zeitung „de Volkskrant“.
Nach dem Urteil brachen mehrere Familienmitglieder der Betroffenen in Tränen aus. Noch ist nicht klar, ob die Kläger noch vor das oberste Gericht ziehen wollen.
Rückholung ist riskant
Die Frauen waren in den vergangenen Jahren in Kriegsgebiete in Syrien und im Irak gereist. Anwälte der Regierung argumentieren, eine Rückholung der Frauen sei wegen der gefährlichen Lage in der Region zu riskant. Die Rückholung von IS-Kämpfern lehnt die Regierung grundsätzlich ab.
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