Für Laien macht es keinen wirklichen Unterschied, für Juristen aber sehr wohl: Staatsanwalt Marcus Neher wird nach Verhandlungsbeginn am Mittwoch seine Anklageschrift nachschärfen. Im Detail geht es um den Tatvorwurf gegen den nicht geständigen Zweitangeklagten (18). Er soll nicht nur Fluchthelfer gewesen sein, er soll auch seinen früheren besten Freund zum Mord bestimmt haben - statt wie bisher nur zur Bluttat beigetragen zu haben.
Einer ist geständig, einer nicht
Grund ist die Aussage des geständigen Schützen: David (18) hat gegenüber den Geschworenen Anfang Oktober zugegeben, Irene getötet zu haben. Aus Angst vor dem mitangeklagten Christian, der ihn kurz vor der Bluttat gezwungen haben soll. Indem er David die Pistole ans Kinn gehalten und gedroht haben soll: „Mach es einfach“. So erzählt es zumindest David. Christian dagegen leugnet diese Szene - er bestreitet überhaupt jegliche Beteiligung an Irenes Tötung und spricht von einer Retourkutsche Davids.
Donnerstag könnten Urteile fallen
Zwei Verhandlungstage sind derzeit geplant. Sollte es zu keiner Überraschung kommen, werden am Donnerstag die Geschworenen über Schuld und Unschuld abstimmen. Beiden Pinzgauern drohen neben einer Haftstrafe auch die Einweisung in eine Anstalt. Beide seien laut Gutachten psychisch krank und gefährlich.
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