„Geschockt“ von Falle

Ibiza-Maklerin: „Für mich sah es unbedenklich aus“

Österreich
26.11.2019 13:44

Über den in der Ibiza-Affäre als Verdächtigen geführten Wiener Anwalt M. hat die Immobilienmaklerin Irena Markovic im Jänner 2017 den Kontakt zwischen dem Lockvogel und dem ehemaligen FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus hergestellt. Nun, da sich die Schlinge um die Hintermänner und mögliche Auftraggeber immer enger zieht - über drei mutmaßlich Beteiligte wurde inzwischen die Untersuchungshaft verhängt -, tritt die Zeugin nach Spekulationen die Flucht nach vorne an und schildert, dass auch sie von der vermeintlichen Russin getäuscht worden sei. Vom folgenschweren Ibiza-Video habe sie von Gudenus‘ Ehefrau erfahren.

Es habe zwei Treffen mit dem Lockvogel im Vorfeld gegeben, erzählte die Maklerin im Puls-24-Interview, beim dritten Treffen habe dann in Niederösterreich der bereits bekannt gewesene Besichtigungstermin stattgefunden. „Für mich sah das ganz unbedenklich aus“, so Markovic. Die „sehr selbstbewusste“ Dame habe „hervorragend Englisch gesprochen“, die meiste Zeit aber Russisch, was sie, die Maklerin, aber nicht verstanden habe. Auch vom Verhalten her sei Markovic nichts Verdächtiges aufgefallen, wie sie sagt.

Die Wiener Maklerin Irene Markovic schilderte vor Kurzem in einem TV-Interview ihre Version der Vorkommnisse. (Bild: Puls 24)
Die Wiener Maklerin Irene Markovic schilderte vor Kurzem in einem TV-Interview ihre Version der Vorkommnisse.

Der Lockvogel - dessen Identität noch immer nicht bekannt ist - sei sehr teuer gekleidet gewesen und habe gezielte, fachspezifische Fragen gestellt. „Solche Fragen stellt man nur, wenn man sich mit Forstbetrieben, mit Wäldern, mit der Jagd auskennt“, so Markovic. Sie habe bis zum Schluss geglaubt, dass die angebliche Oligarchennichte eine Interessentin für das Forstgrundstück der Familie Gudenus ist. 

„Ich war perplex, ich war geschockt“
Vom Ibiza-Video erfahren habe sie am 17. Mai, dem Tag, als die Affäre, die die österreichische Innenpolitik über den Haufen werfen und zu Neuwahlen führen sollte, einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde. „Damals hat mich Frau Gudenus angerufen und mir erzählt, was da passiert ist“, schildert die Maklerin. Sie habe es nicht glauben können: „Ich war perplex, ich war geschockt.“

Ausschnitt aus dem Interview: „Frau Gudenus hat mich angerufen“

„Ganz normale berufliche Abwicklung“
Da erst habe sie herausgefunden, dass die vermeintliche Käuferin ein Lockvogel war. Zuvor „hätte ich nie an irgendetwas gezweifelt“, so Markovic, die sagt, ihr seien von Anwalt M. Dokumente vorgelegt worden. Es sei gang und gäbe, dass es bei solchen Verkäufen einen Treuhänder und Vertragserrichter - „das war in dem Fall er“, also der besagte Anwalt - gibt. Der Vorgang sei eine „ganz normale berufliche Abwicklung“ gewesen.

(Bild: spiegel.de)

Maklerin: „Weil ich keinen Grund habe, mich zu verstecken“
Mehr Aussagen der Maklerin strahlt Puls 24 am Abend um 20.15 Uhr aus - dabei geht es laut Ankündigung um die Kontaktaufnahme des Anwalts M., um Treffen mit dem Detektiv H., der sich noch auf freiem Fuß befindet, und auch um die Beziehung zum ehemaligen FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus und dessen Ehefrau. Warum Markovic sich jetzt an die Öffentlichkeit gewendet hat? Sie wolle „den vielen Gerüchten entgegenwirken“ und weil sie keinen Grund habe, sich zu verstecken, so die Wienerin.

Julian H.: Festnahme Ende 2020 - und jetzt naht der Auftritt im Ibiza-U-Ausschuss. (Bild: Spiegel.de)
Julian H.: Festnahme Ende 2020 - und jetzt naht der Auftritt im Ibiza-U-Ausschuss.

Soko Ibiza führt Maklerin als Zeugin
Seit Monaten wird spekuliert, dass Markovic den Kontakt zwischen dem Wiener Anwalt M., der als mutmaßlicher Drahtzieher des Ibiza-Videos gilt, und Johann Gudenus hergestellt hat, und sie deswegen auch als Mittäterin infrage kommen könnte. Die Soko Ibiza führt sie allerdings nur als Zeugin und nicht als Verdächtige.

Noch keine Konsequenzen für Wiener Anwalt
Gegen den Wiener Rechtsanwalt M. gibt es vorerst keine standesrechtlichen Konsequenzen der Rechtsanwaltskammer. Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage seien die Ergebnisse des laufenden Strafverfahrens vor einer endgültigen Beurteilung abzuwarten, hieß es am vergangenen Donnerstag in einer Pressemitteilung. Die Verhängung einer „einstweiligen Maßnahme“ stelle einen erheblichen Grundrechtseingriff dar, sodass eine umfassende Ermittlung des Sachverhaltes notwendig sei.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt