Nach dem tragischen Tod eines Militärhundeführers hat nun der Anwalt der Familie des Opfers scharfe Kritik am Bundesheer geübt. Unter Verweis auf die Aktenlage äußerte Erich Gemeiner in einer Aussendung den Verdacht, dass „diverse Mitglieder“ des Heeres „sowie das Bundesheer an sich die fahrlässige Tötung meines Mandanten zu verantworten haben“. Zudem hielt der Jurist fest, dass man „manches, was nunmehr bekannt wurde“, schlichtweg nicht mehr „schönreden“ könne. Die bisherigen Ermittlungsergebnisse würden „eindeutig darauf hindeuten, dass der Unfall einem Totalversagen des Überwachungs-, Sicherheits- und Schutzsystems in der betroffenen Kaserne zu verdanken ist“.
Gemeiner kritisierte auch, dass mit „sogenannten Ergebnissen“ der bundesheerinternen Untersuchungskommission keine wirklich neuen Fakten präsentiert würden. Es würden lediglich „wenige der in meiner Stellungnahme zuvor bereits enthaltenen Vorwürfe, Ungereimtheiten und Fragen kommentiert und verharmlost“.
„Diese Art der Transparenz, nämlich ausschließlich zu reagieren anstelle von aktiv zu agieren, ist bedenklich“, hielt der Opfer-Anwalt fest. Die Art des medialen Umgangs mit einem derart tragischen Unfall, nämlich „tatsächliche Fakten zu negieren und für jeden Vorwurf eine Ausrede zu finden, anstelle - aufgrund der bisherigen Aktenlage naheliegend - schlichtweg zuzugeben, ,Ja, leider, für diesen Unfall muss das Bundesheer die volle Verantwortung übernehmen, da ist einfach viel schiefgelaufen‘“, gleiche einer Verhöhnung des Opfers und dessen Hinterbliebenen.
„Heer muss volle Verantwortung übernehmen“
Er fordere das Heer erneut auf, die volle Verantwortung für das tragische Ableben des Opfers zu übernehmen. Von „weiteren (offenbar in Panik verfassten) Statements ... sei schon allein aus Menschlichkeit sowie aus Transparenz- und Pietätsgründen Abstand zu nehmen“, schrieb Gemeiner weiter.
Der Anwalt äußerte zudem die Hoffnung, dass von ihm bei der Staatsanwaltschaft beantragte Ermittlungsschritte „für weitere Aufklärung sorgen“. Dazu zählen unter anderem Sachverständigen-Gutachten und ein Lokalaugenschein. Der Jurist unterstrich, dass in dem Fall „höhere Stellen ein fahrlässiges Verhalten zu verantworten“ hätten. Es habe „das System an sich versagt“.
Hund schnappte bereits einmal nach Ausbildner
Der 31-jährige Dominik R. war am späten Nachmittag des 13. November zum Zwinger der Flugfeld-Kaserne in Wiener Neustadt gegangen, um die Hunde zu versorgen. Einige Stunden später wurden zwei Belgische Schäferhunde freilaufend auf dem Gelände entdeckt.
Kurz darauf entdeckten Soldaten die Leiche des Hundeführers, er war durch mehrere Bissverletzungen gestorben. Jener Hund, der Dominik R. attackiert haben könnte, hatte zuvor schon einmal einen Ausbildner gebissen. Bei dem zweiten Hund handelte es sich um den Privathund eines Jagdkommando-Soldaten. Das Tier hätte sich eigentlich gar nicht auf dem Gelände befinden dürfen.
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