Der größte Politik-Skandal Österreich rund um das Ibiza-Video beschäftigt weiterhin das Land: Während eine Zeugin, die Immobilienmaklerin Irena Markovic, nach Spekulationen die Flucht nach vorne angetreten hat, vermeldete die Staatsanwaltschaft Wien am Dienstag, „bereits wesentliche Ermittlungserfolge erzielt“ zu haben. Ermittelt wird gegen sieben Beschuldigte, bislang gab es bereits 40 Vernehmungen, 15 Hausdurchsuchungen und 36 Kontenöffnungen, wie die Ermittler in einer Aussendung mitteilten. Nach derzeitiger Verdachtslage sollen zumindest zwei Personen an Planung und Umsetzung der Ibiza-Aufnahmen beteiligt gewesen sein - aber keine kriminellen Organisationen oder ausländischen Geheimdienste, wie betont wurde.
Die Staatsanwaltschaft Wien ist mit Auskünften in Sachen Ibiza-Video sehr zurückhaltend - weil es sich um einen Verschlussakt handelt. Dass nun einige Details verraten wurden, könnte daran liegen, dass die in U-Haft genommenen Personen ein Recht auf Akteneinsicht haben. Gegen die sieben Personen werde unter anderem wegen des Verdachts des Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten, der Fälschung besonders geschützter Urkunden, der versuchten Erpressung sowie des schweren Betruges ermittelt.
40 Vernehmungen, 15 Hausdurchsuchungen und 36 Kontenöffnungen
Seit der Aufnahme der Erhebungen im Mai 2019 - die in „ausgezeichneter intensiver Zusammenarbeit“ mit der vom Bundeskriminalamt eingerichteten Soko liefen - habe es 40 Vernehmungen, 15 Hausdurchsuchungen und 36 Kontenöffnungen gegeben, zudem seien mehr als ein Dutzend Europäische Ermittlungsanordnungen in die Niederlande, nach Spanien und Deutschland sowie ein Rechtshilfeersuchen in die Schweiz übermittelt worden.
Ob die drei Festgenommenen, die jetzt in U-Haft sitzen, an der Entstehung des Videos beteiligt waren, sei noch Gegenstand der Ermittlungen. Derzeit bestünde gegen sie der Verdacht des Suchtgifthandels und des schweren Betruges, „zumal sie unter anderem Falschinformationen an den Betreiber einer Homepage verkauft haben sollen“.
Video mehrmals „erfolglos“ zum Kauf angeboten
Das Video sei in einem der Staatsanwaltschaft bekannten Tonstudio qualitativ verbessert werden, berichtete die Staatsanwaltschaft. Danach sei die „Inverkehrsetzung“ versucht worden: Das Video soll „erfolglos“ mehreren Personen zum Kauf angeboten und dafür „Summen in Millionenhöhe gefordert“ worden sein. Kein Hinweis habe sich aber darauf ergeben, dass an Planung oder Erstellung des Videos kriminelle Organisationen oder ausländische Geheimdienste beteiligt gewesen seien.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens seien jetzt unter anderem die zahlreichen sichergestellten Datenträger auszuwerten. Noch ausständig sei die Entscheidung des Gerichts über den Widerspruch des involvierten Anwaltes gegen die Sicherstellung von Unterlagen und Datenträgern bei einer Hausdurchsuchung in seiner Kanzlei im August.
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