Über Jahre hinweg hat ein Steirer die Enkeltochter seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht. Sprach er anfangs noch von „versehentlichen Berührungen“ und einer „Intrige“, war er vor Gericht in Graz dann doch geständig - auch wenn er sich auf den Alkohol hinausredete. Das - nicht rechtskräftige - Urteil: 3,5 Jahre Haft!
Im Jahr 2017 soll der heute 64-Jährige die damals zwölfjährige Enkeltochter seiner Lebensgefährtin das erste Mal unsittlich berührt haben. „Komm mit, ich zeige dir die Bienenstöcke“, soll er sie gelockt haben. Und von da an wurde es für das arme kleine Mädchen zu einem fast wöchentlichen Martyrium. Immer wieder griff sie der „Opa“ an, zwang sie, auch ihn zu berühren. Egal ob zu Weihnachten oder beim Badeausflug. Sie war nie sicher vor ihm.
In den ersten Einvernahmen versuchte der Steirer noch, die Sache abzuschwächen, sprach von „versehentlichen Berührungen“. Dann meinte er, es sei die Rache der Familie, weil diese gegen die Beziehung gewesen sei. Und zum Schluss erklärte er, dass er Mitleid mit dem Mädchen gehabt habe, weil sie „im Abseits stand“.
Vor Richterin Julia Riffel kam dann doch die Einsicht, dass ein Geständnis ein Milderungsgrund bei der Strafbemessung sein könnte - auch wenn sich der Angeklagte auf seinen Alkoholkonsum hinausredete und meinte, er könne sich an die Taten kaum erinnern. Schlussendlich setzte es für den Mann 3,5 Jahre unbedingte Haft!
Im Internet als Mädchen ausgegeben
Ebenfalls vor Gericht verantworten musste sich ein 37-jähriger zweimal einschlägig vorbestrafter Paketzusteller, der sich in diversen Internetforen als Mädchen ausgab, um an minderjährige (hauptsächlich zwölfjährige) Buben heranzukommen. Diese forderte er dann zu sexuellen Handlungen auf. Der Steirer wurde zu 30 Monaten Haft verurteilt und wegen seiner Gefährlichkeit eingewiesen.
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