Ist jener Mann, der im dringenden Verdacht steht, Anfang November im Innenhof eines Gemeindebaus im Wiener Bezirk Döbling einen 47 Jahre alten Mann mit einem Kopfschuss getötet zu haben, schuldfähig oder nicht? Der 46 Jahre alte Mordverdächtige wurde nun jedenfalls von der Justizanstalt auf die Psychiatrie im Otto-Wagner-Spital verlegt, da er sich zuletzt offenbar derart auffällig verhalten hatte, dass eine Verlegung dringend geboten schien.
„Dort ist er vorerst sicher besser aufgehoben“, erklärte dazu seine Verteidigerin Astrid Wagner am Donnerstag. Die Frage nach dem Motiv für den tödlichen Kopfschuss hatte die Polizei nach der Tat jedenfalls sehr beschäftigt. Denn im Vorfeld hatte es zwischen dem Verdächtigen und seinem 47 Jahre alten Opfer keinen Streit oder Ähnliches gegeben, die beiden kannten einander lediglich vom Sehen.
Kopfschuss im Innenhof
Und so blieb rästelhaft, weshalb der mutmaßliche Schütze am 4. November im Innenhof der Anlage in der Hameaustraße auf sein Opfer und eine 31-jährige Frau, die gerade YouTube-Videos ansahen - zuging und aus geringer Entfernung den Mann mit einem Kopfschuss tötete.
Persönlichkeitsveränderung
Offenbar hatte der 46-Jährige zuletzt eine Persönlichkeitsveränderung durchgemacht - etwa aus Angst vor giftigen Dämpfen Sicherheitsvorkehrungen an seinem Wagen getroffen. So hatte er zwischen die Autotüren Zeitungspapier gestopft, auch den Unterboden des Fahrzeugs verstärkt. Ebenso hatte sich der derzeit Mordverdächtige ein Wanzensuchgerät zugelegt, wohl aus Angst, in seiner Wohnung abgehört zu werden.
Und auch eine Aussage vor der Haft- und Rechtsschutzrichterin, die über ihn die U-Haft verhängte, ließ Zweifel an der Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Schützen aufkommen. Denn auf die Frage der Richterin nach seinen Vermögensverhältnissen verwies der 46-Jährige auf 140 Millionen Euro. Als die Richterin daraufhin wissen wollte, weshalb er dann Mittel vom AMS beziehe - er war im vergangenen Frühjahr gekündigt worden -, erwiderte er sinngemäß, er verdiene ja nichts.
Psychiatrisches Gutachten soll Geisteszustand klären
Um der Frage nach der Schuldfähigkeit auf den Grund zu gehen, wurde ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis mit Spannung erwartet wird. Denn sollte der Mann zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig und damit auch nicht schuldfähig gewesen sein, könnte er vor Gericht nicht wegen Mordes belangt werden. Vielmehr wäre in diesem Fall eine Unterbringung des Verdächtigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wahrscheinlich - sofern die Psychiaterin zum Schluss kommt, dass von dem Mann weiterhin eine Gefahr für seine Umwelt ausgeht.
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