Ein Jahr nachdem die 20-jährige Verkäuferin Irene P. in Zell am See in Salzburg erschossen wurde, sind zwei Angeklagte zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der 18-jährige Erstangeklagte wurde wegen Mordes zu zehn Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der 19-jährige Zweitangeklagte erhielt wegen Beitrag zum Mord zwölf Jahre Haft.
„Die Urteile sind nicht rechtskräftig“, teilte Gerichtssprecher Peter Egger am späten Donnerstagabend mit. Das Schwurgericht gab zudem dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung der bisher unbescholtenen Burschen in eine Anstalt für zurechnungsfähige, aber geistig abnorme Rechtsbrecher statt.
Zweitangeklagter beteuerte bis zum Ende seine Unschuld
Der geständige Erstangeklagte wurde auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilt, aber von dem Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen. Der nicht geständige Zweitangeklagte wurde während des Prozesses von einem Zeugen schwer belastet. Er wurde ebenfalls wegen Vergehen nach dem Waffengesetz und auch wegen versuchter Bestimmung zu einem Raubmord schuldig gesprochen. Der Strafrahmen reichte von einem Jahr bis zu 15 Jahren Haft.
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