Zwangsverwaltung?

Baturina-Anwalt: “Dazu wird es sicher nicht kommen!”

Tirol
16.06.2010 21:28
Zwangsverwaltung für das Hotel Grand Tirolia! Diese Nachricht hat nicht nur in Kitzbühel hohe Wellen geschlagen. Aber Emilio Stock, der Anwalt der russischen Investorin Jelena Baturina, ist sich sicher, eine Aufschiebung der Zwangsverwaltung wegen 600.000 Euro nicht bezahlten Sponsorings zu erreichen. Entscheidend sei der OGH.

Wie exklusiv berichtet (siehe Artikel in der Infobox), hatten die Verantwortlichen des Grand Tirolia in zwei Instanzen einen Rechtsstreit gegen die Kramsacher Sportmarketingagentur SIAG verloren. Es ging um 600.000 Euro (inklusive Zinsen und Nebenkosten inzwischen mehr als 750.000 Euro), die das Grand Tirolia laut Gericht unrechtmäßig schuldig blieb. Es handelt sich um Sponsorgelder für das Tennisturnier in Kitzbühel im Jahr 2008.

Was ist eine Zwangsverwaltung? Experte Walter Hintringer vom Kreditschutzverband von 1870: "Eine Zwangsverwaltung ist eher selten, es gibt derzeit nur zwei Fälle in Tirol. Es ist eine überwachende Funktion, die dazu dient, aus dem laufenden Betrieb einen Erlös zu erwirtschaften. Damit würde dann die Forderung des Gläubigers bezahlt." Der Zwangsverwalter ist quasi der neue "Chef" im Hotel und hat natürlich Einblick in alle Geschäftsunterlagen und Konten.

Baturina-Anwalt: "Dazu wird es nicht kommen"
Anwalt Emilio Stock, der die russische Milliardärin vertritt, will aber keinesfalls klein begeben: "Wir werden einen Aufschiebeantrag stellen und eine gerichtlich festgelegte Sicherheitsleistung hinterlegen müssen. Damit ist die Exekution und die Zwangsverwaltung gestorben." Stocks Begründung, warum man partout nicht in die Tasche greifen will, obwohl die imageschädigende Zwangsverwaltung bereits im Grundbuch aufscheint: "Wenn wir jetzt brav zahlen, sehen wir das Geld womöglich nie wieder, auch wenn wir beim OGH gewinnen." 

Kitzbühels Bürgermeister Klaus Winkler hält sich aus dem Streit nobel heraus: "Ich kenne die juristischen Details nicht, daher erlaube ich mir keine Beurteilung."

von Andreas Moser, Tiroler Krone

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