Es ist das schwerste Schicksal, das eine Mutter erleiden kann: den Tod ihrer Kinder zu erleben - und daran auch noch mitverantwortlich zu sein. Wie jene Niederösterreicherin, die nun in Korneuburg angeklagt war: Ihre zwei Mädchen starben in einem Fahrrad-Anhänger, weil ihn ein Pkw-Lenker übersehen hat. Der 60-Jährige wurden wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzungen zu einer Geldstrafe verurteilt, das Verfahren gegen die Mutter endete mit einer Diversion.
Ein schöner Augusttag, der derart tragisch endet, dass die Aufarbeitung der Geschehnisse am Montag im Gericht selbst den Zuhörern im Herzen wehtat: Die Frau fährt abends mit dem Rad auf der Straße, im Anhänger die Kinder, zwei und vier Jahre alt. Ein Pkw-Fahrer, natürlich auch angeklagt, übersieht das Gespann, prallt dagegen, die Kinder sterben. Sie trugen keinen Helm, der Anhänger war nicht vorschriftsmäßig ausgestattet. „Ich wollte meine Kinder nie in Gefahr bringen“, sagt sie. Und übernimmt die Verantwortung - im Gegensatz zum Autofahrer, der sich vor Gericht nicht schuldig bekannte.
„Weil ich nichts gesehen habe“, wie der 60-Jährige betonte. Auf den Vorhalt von Richter Dietmar Nußbaumer, ob er das Gebot des Fahrens auf Sicht verletzt habe, blieb der Angeklagte unkonkret. Der 60-Jährige stellte auf Nachfrage seines Verteidigers jedoch fest, dass er seit dem Unfall „einen Albtraum“ lebe.
Der 60-Jährige wurden wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzungen verurteilt. Er muss 28.000 Euro Geldstrafe bezahlen, 21.000 Euro davon unbedingt.
Der Mutter der Mädchen wurde grob fahrlässige Tötung vorgeworfen. Laut Anklage deshalb, weil die Kinder keinen Helm trugen, der Anhänger keine Rücklichter sowie keine Rückstrahler hatte und die mindestens eineinhalb Meter hohe Fahnenstange mit Wimpel fehlte. Die Angeklagte bekannte sich schuldig, schilderte im Zusammenhang mit dem Unfall markerschütternd den Moment, in dem sie ihre Kinder in dem Fahrradanhänger sah. Für sie endete das Verfahren mit einer Diversion.
Mutter muss gemeinnützige Arbeit leisten
Die 39-Jährige muss muss binnen sechs Monaten gemeinnützige Leistungen im Ausmaß von 200 Stunden erbringen, danach wird das Verfahren eingestellt. Sie hatte sich wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten müssen.
Das Urteil gegen den Pkw-Lenker ist nicht rechtskräftig. Während sich der Verteidiger Bedenkzeit erbat, erhob der Staatsanwalt Berufung.
Kronen Zeitung/krone.at
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