Was ist höher einzustufen, die Regeln des Staates oder jene der Religion? Eine muslimische Rechtspraktikantin wollte in ihrem Gerichtsjahr am Bezirksgericht Freistadt und am Landesgericht Linz ihr Kopftuch nicht ablegen. Sie durfte deshalb nicht auf die Richterbank. Die Juristin beschwerte sich, blitzte damit aber ab.
Die türkischstämmige Magistra machte von 1. März bis 30. September 2018 ihr Gerichtsjahr, das üblicherweise sieben Monate dauert, am Bezirksgericht Freistadt und am Landesgericht Linz. So ein Praktikum muss man nach dem Jus-Studium vor dem Berufseinstieg absolvieren. Doch mit der muslimischen Magistra gab es ein Problem. Sie weigerte sich, im Gerichtssaal ihr Kopftuch abzulegen. Einerseits aus religiösen Gründen, andererseits, weil es Ausdruck ihrer Persönlichkeit sei.
Per Weisung verboten
Die Präsidentin des Linzer Oberlandesgerichts, Katharina Lehmayer, verlangte per Weisung, dass die Frau nicht als Vertreterin von Staat und Justiz auftreten dürfe, wenn sie ihr Kopftuch trägt. Die Praktikantin durfte zum Beispiel nicht beim Richter sitzen, den Prozessen nur vom Zuschauerraum aus folgen. Letztlich scheiterte ihr Praktikum aber an der mangelnden fachlichen Eignung und ihren Deutschkenntnissen.
Keine Chance bei Beschwerde
Die Muslima beschwerte sich beim Bundesverwaltungsgericht, das sie abblitzen ließ, weil das Praktikum schon vorbei war. Ähnlich ging’s ihr beim Verwaltungsgerichtshof.
„Heikles Thema“
Gerichtspräsidentin Katharina Lehmayer zur „Krone“: „Es handelt sich um ein heikles Thema, das nach wie vor vom Gesetzgeber ungeklärt ist.“ In Bayern ist das Kopftuch Justizbeamten im Gerichtssaal seit dem Vorjahr verboten.
Christoph Gantner, Kronen Zeitung
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