Peter Seisenbacher ist am Montag am Wiener Landesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er wurde in vollem Umfang der Anklage schuldig erkannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Seisenbachers Anwalt erbat Bedenkzeit.
„Die Beweislage reicht aus, um den Angeklagten im Sinn der Anklage schuldig zu sprechen“, sagte Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig in ihrem Schlusswort im Prozess am Montag. Den vom Angeklagten behaupteten „Promi-Malus“ gebe es nicht: „Für ihn gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen.“
Seit 15 Jahren nichts Strafbares mehr gemacht
Daher wäre in diesem Fall die für schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen gesetzlich vorgesehene Höchststrafe von zehn Jahren „nicht vertretbar“, hielt die Staatsanwältin fest. Seisenbacher sei bisher unbescholten und habe dem Ermittlungsstand zufolge seit über 15 Jahren auch keine strafbaren Handlungen gesetzt. Allerdings habe Seisenbacher zwei unmündige Mädchen missbraucht, eines davon über mehrere Jahre. Das erste Mädchen war damals erst neun Jahre alt. Schrall-Kropiunig sprach sich daher für eine „naturgemäß unbedingte Freiheitsstrafe“ aus.
Verteidiger verlangte Freispruch
Verteidiger Bernhard Lehofer verlangte dagegen einen Freispruch. Seisenbacher sei nicht „der böse Narzisst, der Mephisto“. „Ich und viele, viele andere Leute sind von seiner Unschuld überzeugt“, betonte Lehofer. Er zählte „Risikofaktoren“ auf, die er den Belastungszeuginnen unterstellte. Diese könnten aus Eifersucht, aufgrund schwerer Enttäuschungen oder psychischer Probleme die Unwahrheit gesagt haben, mutmaßte der Anwalt: „Ihre Angaben sind nicht derart valide, dass man einen unbescholtenen Mann verurteilten könnte.“ Demgegenüber ortete Lehofer „ausreichend Argumente, um den Ausführungen des Herrn Seisenbacher Glauben zu schenken.“
Seisenbacher selbst verzichtete auf ein Schlusswort und verwies auf Lehofers Feststellungen. Kurz vor 15.30 Uhr zog sich der Senat zur Beratung über die Schuld- und Straffrage zurück. Kurz vor 16 Uhr wurde dann das Urteil verkündet: fünf Jahre Haft. Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren erschien dem Gericht dies tat- und schuldangemessen.
Keine emotionale Reaktion
Seisenbacher zeigte bei der Urteilsverkündung keine emotionale Reaktion. Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, nickte der gefasst wirkende Seisenbacher kurz. Einige seiner Anhänger aus Judo-Kreisen wirkten entsetzt. Der vorsitzende Richter Christoph Bauer meinte zu Beginn seiner Urteilsbegründung, sämtliche Belastungszeuginnen hätten einen „außerordentlich glaubwürdigen“ Eindruck gemacht: „Wir haben nicht den Eindruck gehabt, dass die drei lügen, dass die drei sich geirrt haben, dass die drei gegen sich verschworen haben.“
Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Seisenbachers Anwalt erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
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