Der Unfalltod zweier Kinder in einem Fahrrad-Anhänger hatte heuer für Schock und Entsetzen gesorgt - und eine hitzige Debatte über die Sicherheit im Straßenverkehr ausgelöst. Wie aktuelle Zahlen des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) nun belegen, sind Kinder im Straßenverkehr zunehmend gefährdet. Die Anzahl der auf Österreichs Straßen verunfallten Kinder ist demnach seit dem Jahr 2015 um elf Prozent angestiegen. Von Jänner bis Ende November 2019 sind 15 Kinder auf Österreichs Straßen getötet worden, davon waren sieben als Fußgänger unterwegs.
„Damit sind im heurigen Jahr bereits mehr Kinder bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben gekommen, als in den letzten beiden Jahren zusammen“, erklärte Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV. Im Vorjahr waren es drei Kinder, 2017 waren es acht.
Zu Fuß unterwegs: 780 Kinder im Vorjahr verletzt
Oft sei das Queren von Straßen für Kinder gefährlich, wobei für diese immer der sogenannte „unsichtbare Schutzweg“ gelte, nach dem sie „immer und überall Vorrang haben“, hieß es am Dienstag in einer Aussendung des KFV. Mindestens 100.000 Kinder pro Tag können einen Schutzweg jedoch nicht sicher queren, so die Kritik. 780 zu Fuß gehende Kinder wurden im Jahr 2018 im Straßenverkehr verletzt, die überwiegende Mehrzahl von ihnen bei der Querung einer Straße.
Erst vor wenigen Tagen waren in Oberösterreich zwei Buben in der Morgendämmerung bei schlechter Sicht auf einem Schutzweg von einem Auto niedergefahren und verletzt worden. In Kärnten konnten zuletzt dank der „Krone“-Schutzweg-Aktion eine Gefahrenstelle nahe Klagenfurt aufgezeigt und effiziente Sicherheitsmaßnahmen gesetzt werden. Auf der Wiener Höhenstraße am Himmel kämpfen Eltern hingegen wie berichtet seit Jahren um einen sicheren Schulweg. Bislang erfolglos.
Kinder an Mehrheit der Unfälle unschuldig beteiligt
Auch wenn Kinder die Gefahren des Straßenverkehrs oftmals noch nicht richtig einschätzen könnten und sich teils unvorhersehbar verhalten, an der Mehrheit der Unfälle seien sie unschuldig beteiligt, so das KFV. „In knapp zwei Drittel (64 Prozent) aller Fälle sind Kinder, die zu Fuß verunfallen, nicht Hauptunfallverursacher.“ Doch selbst wenn sich ein Kind bei der Querung einer Straße nicht vorschriftsmäßig verhalten sollte, gelte der Grundsatz: „Kinder haben im Straßenverkehr immer und überall Vorrang“. Jedoch seien sich nicht alle Verkehrsteilnehmer dieser Tatsache bewusst.
Die in Paragraf 29a StVO verankerte Schutzmaßnahme bedeute, dass Kindern, die eine Fahrbahn erkennbar überqueren (wollen) - mit oder ohne vorhandenem Zebrastreifen - das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen sei. Kfz-Lenker müssen dafür notfalls auch anhalten.
Für 100.000 Kinder wird täglich am Schutzweg nicht angehalten
„Im Zuge einer unserer Erhebungen hat sich gezeigt, dass rund ein Drittel der Befragten sich nicht darüber im Klaren ist, dass Kindern das Queren von Straßen immer sicher und ungehindert ermöglicht werden muss“, betonte Robatsch. Sind Kinder in Begleitung Erwachsener unterwegs, wüssten sogar nur elf Prozent der Befragten, dass auch in diesem Fall das Kind stets Vorrang hat. Die Messungen und Analysen zeigen, „dass für mindestens 100.000 Kinder täglich vor dem Schutzweg nicht angehalten wird und dass es in 19.000 Fällen täglich zu einer Konfliktsituation kommt“.
Erwachsene, besonders Eltern und Pädagogen, sollten sich ihrer Vorbildrolle bewusst sein, hob Robatsch hervor. Helle, gut sichtbare, reflektierende Kleidung könne zudem zur Sicherheit des Kindes im Straßenverkehr beitragen und ist vor allem bei Dämmerung oder Dunkelheit essenziell. Fahrzeuglenker sollten auf eine aufmerksame und geschwindigkeitsreduzierte Fahrweise achten - nicht nur, aber ganz besonders im Umfeld von Schulen, hieß es.
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