Mit 57 gehen

Nach der Fusion: Frühpension bei den Kassen

Österreich
05.12.2019 21:50

Eine spezielle Form der Altersteilzeit soll ermöglichen, dass es nach der Fusion der Sozialversicherungsträger zu einem raschen und sozial verträglichen Abbau in jenen Bereichen kommt, wo Posten gestrichen werden. Man kann mit 54 Jahren in Altersteilzeit gehen, was bedeutet, dass man praktisch mit 57 in den Ruhestand tritt.

Darauf haben sich Hauptverband und Gewerkschaft bereits Ende September geeinigt. Bei allen Trägern, die von der Fusion betroffen sind (Gebietskrankenkassen, SVA/Selbstständige und SVB/Bauern), dürfen jene Altersteilzeit beantragen, deren Stelle gestrichen wird. Das betrifft hauptsächlich die Verwaltung, wo es bisher bei jedem Träger die gleichen Abteilungen gab. Es wurde auch immer gesagt, dass die Fusionen zu einem Personalabbau führen.

Infrage kommen 2000 Beschäftigte
Theoretisch infrage kommen rund 2000 Beschäftigte (von rund 16.000 in der Verwaltung). Sie können die Altersteilzeit ab 54 beantragen und dann „blocken“, das heißt, noch drei Jahre arbeiten und ab 57 drei Jahre zu Hause bleiben, alles mit 75 Prozent des bisherigen Gehaltes. Der offizielle Pensionsantritt erfolgt dann mit 60 mit entsprechenden Abschlägen. Allerdings haben die Bediensteten auch eine Betriebspension.

Für „normale“ Erwerbstätige gibt es das Altersteilzeit-Modell erst ab sechs Jahren (ab 2020 fünf Jahre) vor dem Regelpensionsalter, also für Männer derzeit ab 59.

Kronen Zeitung

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