OLG-Entscheid

Latein-Nachhilfe in Badewanne: Lehrer freigesprochen

Österreich
18.06.2010 18:58
Ein Wiener Gymnasialprofessor, der einer 17-Jährigen in der Badewanne Latein-Nachhilfe erteilt hatte, ist in zweiter Instanz vom Vorwurf des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses freigesprochen worden. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) gab einer von Verteidiger Marcus Januschke eingebrachten Berufung wegen Nichtigkeit Folge und hob das Urteil des Straflandesgerichts vom vergangenen Oktober auf. Der 58-jährige Pädagoge war damals zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Für das OLG war allerdings im Unterschied zur Ansicht des Erstgerichts kein für eine Strafbarkeit notwendiges Abhängigkeitsverhältnis gegeben. Der Berufungssenat konnte "kein spezifisches Subordinationsverhältnis im Sinne einer Über- und Unterordnung" erkennen. Außerdem habe keine Schutzbedürftigkeit der Nachhilfeschülerin bestanden.

Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls gegen das Ersturteil berufen und eine höhere Strafe für den Lehrer sowie den Ausspruch eines Berufsverbots verlangt. Der Verteidiger des Gymnasialprofessors bezeichnete den Freispruch am Freitag als "richtige Entscheidung". Schließlich stünde auch einem Lehrer "ein privater Lebensbereich zu, in dem bei richtiger rechtlicher Würdigung seine berufliche Funktion mit allen Rechten und Pflichten außer Betracht bleiben muss", sagte Januschke.

Schülerin praktisch seit der Geburt bekannt
Der 58-Jährige hatte die Schülerin praktisch seit Geburt an gekannt, handelte es sich dabei doch um die Tochter eines langjährigen Freundes. Dieser hatte den Pädagogen ersucht, das Mädchen auf einen Latein-Nachzipf vorzubereiten. Jener wollte zunächst nicht, ließ sich dann doch dazu überreden und beraumte die ersten Nachhilfestunden am FKK-Gelände auf der Donauinsel an.

Als es eines Tages stark regnete, verlegte er diese in sein Eigenheim und legte sich dort mit dem Mädchen in die Badewanne, um  - wie er vor Gericht betonte - zwei Stunden Latein zu pauken ("Ein jeder hatte ein Buch in der Hand. Mehr braucht man nicht"). Im Anschluss legte er sich mit ihr "zum Auskühlen" hin.

"Aber zutiefst bereue ich es eigentlich nicht"
"Da ist es dann passiert", schilderte der Angeklagte. Er habe sich von der Schülerin befriedigen lassen, weil sie dies - so zumindest seine Behauptung - "ausprobieren wollte". "Sie hat eine Freude gehabt", meinte der Pädagoge. Natürlich sei ihm das alles im Nachhinein unangenehm, "aber zutiefst bereue ich es eigentlich nicht".

Der Professor für Latein und Geschichte war nach Bekanntwerden des Vorfalls vom Stadtschuldrat suspendiert worden. Mit dem nunmehr rechtskräftigen Freispruch stehen seine Chancen nicht schlecht, dass er wieder unterrichten darf. Die 17-Jährige hatte nicht die Schule besucht, an der er zuletzt tätig war.

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