Fünf Jahre Haft

Berufung: Seisenbacher bekämpft Missbrauchs-Urteil

Wien
06.12.2019 14:20

Nun ist es amtlich: Nach seiner Verurteilung zu fünf Jahren Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger wird Peter Seisenbacher Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einreichen. Am Montag war gegen den Ex-Judo-Olympiasieger nach zwei Tagen Verhandlung das Urteil gesprochen worden.

Der Oberste Gerichtshof wird sich daher im kommenden Jahr wohl mit dem Fall befassen müssen. Mehr an Strafe kann der mittlerweile 59-Jährige, der vorerst weiter in U-Haft verbleibt, in der Instanz nicht mehr bekommen. Die Staatsanwaltschaft erklärte sich bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren mit dem erstgerichtlichen Urteil einverstanden und legte keine Strafberufung ein, wie Behördensprecherin Nina Bussek bekannt gab.

Missbrauch Unmündiger, 16-Jährige bedrängt
Seisenbacher war am Montag von einem Schöffensenat für schuldig erkannt worden, nach seiner aktiven Karriere als Trainer in einem Wiener Judo-Verein zwei unmündige Mädchen missbraucht zu haben. In einem Fall handelte es sich um eine 13-Jährige, der sich Seisenbacher übergriffig genähert haben soll, der zweite Missbrauch erstreckte sich dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge über mehrere Jahre. Als Seisenbacher die sexuelle Integrität der Betroffenen verletzte, war diese neun Jahre alt.

Verurteilt wurde der Ex-Judoka auch, weil er während eines Judo-Sommerlagers eine 16-Jährige bedrängt haben soll. Die junge Frau wehrte ihn ihrer Darstellung zufolge ab. Dieser Vorgang wurde vom Erstgericht als Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses qualifiziert.

Seisenbacher hatte bei den Olympischen Spielen 1984 in Los Angeles die Goldmedaille erkämpft, vier Jahre später gelang ihm in Seoul die Titelverteidigung. 

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