Lebenslange Haft lautet das Urteil gegen einen 36 Jahre alten Moldawier, der Ende Juni in einem Wiener Park einen Obdachlosen mit Fäusten angegriffen und schlussendlich mit einem faustdicken Ast erschlagen hatte - aus einem nichtigen Anlass, einer wohl unbedachten Aussage des Opfers. Dieses hatte den Angeklagten angestänkert und als Homosexuellen bezeichnet, woraufhin der 36-Jährige rot sah und seinen Kontrahenten totschlug. Später prahlte er sogar noch, was er mit seinen Fäusten alles anrichten könne. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der Angeklagte sprach von Erinnerungslücken zum Zeitpunkt der Tat, gab an, zuvor Wodka konsumiert und Cannabis geraucht zu haben. Laut Anklage ging er am 29. Juni in den Park in der Maiselgasse im Wiener Bezirk Landstraße, um dort mit seiner Ehefrau zu telefonieren. Während des Gesprächs traf er auf den Obdachlosen, der den Moldawier plötzlich verbal angriff und als schwul bezeichnete. Daraufhin sah der 36-Jährige, der aus einer besonders konservativen Gegend stammt, rot.
Vier bis fünf Faustschläge verpasste der Angeklagte seinem Kontrahenten, der daraufhin zu Boden stürzte. Als sich dieser aufrappeln wollte, traktierte der 36-Jährige ihn mit weiteren Schlägen, ehe er zu einem einen Meter langen, faustdicken Ast griff. Mit diesem schlug er auf den Schädel des Obdachlosen ein, der Mann hatte keinerlei Überlebenschance. Er erlitt einen offenen Bruch der Schädeldecke und massive Hirnblutungen, erlag noch vor Ort seinen Verletzungen.
Toten entkleidet und unter Laub versteckt
Doch dabei blieb es nicht - der 36-Jährige entkleidete den Toten auch noch und wollte demütigende Handlungen an der Leiche vornehmen, wie es hieß. Davon nahm er schlussendlich jedoch Abstand, versteckte die Leiche unter Zweigen und Laub und verließ den Park. Der Tote wurde am nächsten Morgen von einer Spaziergängerin mit Hund entdeckt.
Der Angeklagte - Vater von drei Kindern - weist in seiner Heimat eine Vorstrafe wegen Vergewaltigung auf. Acht Stunden nach der inkriminierten Bluttat soll er in dem Zinshaus, in dem er gemeinsam mit zwei Arbeitskollegen in einer Wohnung lebte, in Missbrauchsabsicht über eine am frühen Morgen nach Hause kommende junge Frau hergefallen sein. Bei der Staatsanwaltschaft ist deswegen ein separates Ermittlungsverfahren wegen versuchter Vergewaltigung anhängig.
Prahlerei, was er mit Fäusten anrichten kann
Einem von der Anklagebehörde eingeholten psychiatrischen Gutachten zufolge weist der 36-Jährige ein erhöhtes Gewaltpotenzial, eine höhere Erregbarkeit und eine mangelhafte Impulskontrolle auf. Der Sachverständigen Sigrun Rossmanith zufolge war er zum Tatzeitpunkt aber voll zurechnungsfähig. Bei ihrer fachärztlichen Untersuchung hatte der 36-Jährige noch nicht an ausgedehnten Erinnerungslücken gelitten. Im Gespräch mit Rossmanith soll er vielmehr damit geprahlt haben, was er mit seinen Fäusten alles anrichten könne.
Sämtliche Geschworene hielten den Angeklagten schlussendlich des Mordes für schuldig. Dieser war mit der Entscheidung einverstanden, er verzichtete auf Rechtsmittel.
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