Unverschuldet geriet Katrin S. aus Gosau (OÖ) in Bergnot: Von einem plötzlich herabstürzenden Felsbrocken wurde sie bei einer Wanderung an der Hand getroffen und schwer verletzt. Die Masseurin musste vom ÖAMTC-Heli mit dem Tau geborgen werden. Der nächste Schock folgte mit der Rechnung: 8480 Euro.
„Der Felsbrocken hat meinen Kopf nur knapp verfehlt und mir eine offene Fraktur von Elle und Speiche am linken Unterarm beschert, die massiv blutete“, erinnert sich Katrin S. an den Unfall, an dem sie völlig unschuldig war. Mit zwei Metallplatten und 13 Schrauben wurde ihre Hand im Krankenhaus Schladming (Stmk.) „zusammengeflickt“. Die Verletzung trifft sie doppelt. „Als Heilmasseurin sind meine Hände die Grundlage meiner Existenz. Laut Prognose der Ärzte kann ich erst frühestens nächstes Jahr wieder meinen Beruf ausüben.“ Die Rechnung für den ÖAMTC-Rettungshubschrauber, der die Schwerverletzte mit dem Tau bergen musste, traf sie nicht nur wegen des Verdienstentfalles hart. „Ich bin mit meinem Mann und meinem Sohn erst vor einem Jahr aus dem Weinviertel nach Gosau gezogen.
Krankenkasse zahlt nur bei Lebensgefahr
Im Flachland war eine Mitgliedschaft im Alpenverein oder bei der Bergrettung kein Thema, daher bin ich, was die Transportkosten mit dem Hubschrauber betrifft, nicht privat versichert.“ Der ÖAMTC zeigte bereits Verständnis, ließ 25 Prozent der Kosten nach und bot Ratenzahlung an. Der Restbetrag ist noch immer ein Brocken für die Masseurin mit Verdienstentgang. Auch die OÖGKK bemühte sich um Hilfe, leider vergebens: Bei Sport- und Freizeitunfällen im alpinen Bereich übernimmt die Krankenversicherung Kosten für die Flugrettung nur dann, wenn es sich um eine besonders schwere, lebensbedrohliche bzw. lebensgefährliche Verletzung handelt. Den Grad der Verletzung bestimmt das Rettungsteam.
Frau S. hat inzwischen vorgesorgt, ist nun Mitglied bei der Bergrettung. Die Ombudsfrau rät allen, die in die Berge wollen, auch zum Skifahren, dringend im Vorfeld über eine entsprechende Versicherung nachzudenken!
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