Gewerkschaft tobt

Wirtschaft will Verschärfungen bei Krankenständen

Österreich
11.12.2019 14:03

Die Wirtschaft will Verschärfungen bei Krankenständen der Arbeitnehmer. Beschlossen werden könnten diese bereits am nächsten Dienstag im Überleitungsausschuss für die mit 1. Jänner aus den neun Gebietskrankenkassen entstehende Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Die Gewerkschaft zeigt sich alarmiert und spricht von einer „heftigen Geschichte“.

Im entsprechenden Forderungspapier der Wirtschaft für eine neue „Krankenordnung“ ist etwa enthalten, dass es bei Missbrauchsverdacht künftig „einen Anspruch des Dienstgebers auf eine Prüfung des Gesundheitszustandes“ geben soll. Derzeit hat der Dienstgeber nur die Möglichkeit, die Durchführung einer Kontrolle des Dienstnehmers durch die Kasse anzuregen.

Krankenstände in Österreich im Jahresvergleich (Bild: APA/Hauptverband/WIFO/WKÖ/AK)
Krankenstände in Österreich im Jahresvergleich

Gewerkschaft: „Heftige Geschichte“
Die Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Barbara Teiber, bezeichnete diese Forderung als „heftige Geschichte“. Es gebe jetzt schon zahlreiche Überprüfungen und es mache einen großen Unterschied, ob der Dienstgeber eine Überprüfung anregen oder anordnen kann.

Barbara Teiber (Bild: APA/HANS PUNZ)
Barbara Teiber

„Noch heftiger“ findet die GPA-djp-Vorsitzende, dass die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit nach den Vorstellungen der Wirtschaft nicht nur den Beginn, sondern auch die voraussichtliche Dauer und die Ursache des Krankenstandes sowie die ärztlich angeordneten Ausgehzeiten bzw. Bettruhe beinhalten soll.

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist zwar schon jetzt vorgesehen, dass der Dienstnehmer dem Dienstgeber eine Bestätigung über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen hat. Allerdings verweist die Wirtschaft in ihrem Forderungspapier darauf, dass Bestätigungen oftmals keine voraussichtliche Dauer vorsehen und „den Dienstgeber mangels Planbarkeit unnötig belasten“. Teiber erklärte dazu, dass es im Entgeltfortzahlungsgesetz nur um die Dauer der Entgeltfortzahlung gehe, die im Falle eines Arbeitsunfalles länger gehe als bei anderen Gründen.

Beschlossen soll die neue Krankenordnung für die ÖGK am kommenden Dienstag im sogenannten Überleitungsausschuss werden. Für Teiber ist „zu befürchten“, dass die Wirtschaftskammer für ihre Vorstellungen auch eine Mehrheit bekommt. Zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern herrscht zwar Parität, allerdings sei derzeit nicht absehbar, wie der ÖAAB-Vertreter auf Arbeitnehmerseite abstimmen werde.

(Bild: APA/Günter R. Artinger)

„Generalverdacht gegenüber Arbeitnehmern“
Die GPA-Vorsitzende sieht in den von der Wirtschaft geforderten Verschärfungen jedenfalls einen „Generalverdacht“ gegenüber den Arbeitnehmern. Darin komme „eine Haltung des Misstrauens gegenüber den Beschäftigten“ zum Ausdruck. Die ÖGK solle damit im Sinne der Dienstgeber instrumentalisiert werden, man könne nun erkennen, warum die Arbeitgeber die Änderung der Mehrheitsverhältnisse wollten. Teiber glaubt, dass die Wirtschaft die von der türkis-blauen Regierung angekündigte Leistungsharmonisierung auf hohem Niveau nun gegen die Verschärfungen beim Krankenstand eintauschen will.

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