Im Fall der tödlichen Hundebisse in der Flugfeld-Kaserne in Wiener Neustadt hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ausgeweitet. Gerichtet sind diese nun auch gegen „Verantwortliche des Bundesheers, die nicht konkret ausgeforscht sind“, teilte Erich Habitzl, Sprecher der Anklagebehörde, am Mittwoch mit. Bisher wurde ein Heeresbediensteter als Verdächtiger geführt. Außerdem berichtete der Anwalt des Opfers in einer Aussendung von frühreren Vorfällen rund um einen der Diensthunde.
Ermittelt werde gegen die noch unbekannten Bundesheer-Verantwortlichen wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung sowie der Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Konkret geht es Habitzl zufolge um „Sorgfaltsverletzungen im Zusammenhang mit der Verwahrung und Sicherung der Hunde“.
Die Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Tötung gegen den bisherigen Verdächtigen, den für die beiden Tiere zuständigen Hundeführer, wurden nach Angaben von Opferfamilien-Anwalt Erich Gemeiner ebenfalls ausgeweitet. Es stehe nun auch hier Gefährdung der körperlichen Sicherheit im Raum.
Zudem berichtete Gemeiner, dass der Diensthund „Hati“, der den Hundeführer mehrmals gebissen haben soll, bereits im Februar und im August auffällig geworden sei. Beim Vorfall im Februar soll das Tier einen Hundeführer beim Auslauf „ohne Grund in den Oberarm und in beide Beine gezwickt“ haben, so Gemeiner. Dieses Geschehnis war bereits bei der Präsentation eines Zwischenberichts der Untersuchungskommission des Bundesheeres Ende November bekannt gemacht worden.
Vorfall nicht gemeldet
Am 17. August soll der Vierbeiner jedoch erneut Tendenzen offenbart haben, den selben Mann im Rahmen eines Auslaufs zu beißen. Diese Begebenheit soll weder dem für „Hati“ zuständigen Hundeführer noch dem Bundesheer selbst gemeldet worden sein. Wäre dies geschehen, „dann hätte man unweigerlich zumindest zu dem Ergebnis gelangen müssen, dass der Hund in Abwesenheit des Hundebesitzers nur von zwei Hundeführern gemeinsam betreut werden darf. Dies hätte den Tod des Opfers vermutlich verhindert, schrieb Gemeiner in der Stellungnahme - er ortete in der Nicht-Meldung ein „fahrlässiges Fehlverhalten“.
„Schlichtweg dilettantisch“ abgesichert
Weiters ging der Jurist auf eine - aus seiner Sicht - „völlig unzureichende Absicherung der Hundeanlage“ ein. Die Schutz-, Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen hätten „komplett versagt“, der entsprechende Komplex sei „schlichtweg dilettantisch“ abgesichert gewesen. Bei einer Gesamtbetrachtung des bisherigen Akteninhalts entstehe „unweigerlich der Eindruck, dass bei der Ausbildung des Diensthundes ,Hati‘ wohl irgendetwas ,schiefgelaufen‘ sein muss bzw. der Diensthund - warum auch immer - offenbar vollkommen dienstuntauglich ist und unkontrollierbare Beißtendenzen aufweist“. Schon aufgrund der Ausbildung hätte es nie „zu einem solchen Vorfall und derartigen tödlichen Verletzungen“ kommen dürfen, hielt Gemeiner fest.
Zudem sei „bis jetzt nicht einmal noch mittels DNA-Abgleich objektiviert, ob nur einer oder beide Hunde („Hati“ und „Ragna“) zugebissen haben“, stellte der Rechtsanwalt in den Raum. Staatsanwaltschaftssprecher Erich Habitzl bestätigte auf Anfrage, dass das entsprechende Gutachten aktuell noch ausständig ist.
Bundesheersprecher Michael Bauer verwies auf das laufende Verfahren: „Erst wenn alles auf dem Tisch liegt, werden wir Schlüsse ziehen.“ Angesprochen auf die Äußerungen Gemeiners meinte er: „Ich stelle mir die Frage, wem nützt es, aus dem Zusammenhang gerissene Details an die Medien zu spielen?“ Das Bundesheer selbst gehe aktuell zwei Fragen nach: „Wie war der vermutliche Tathergang und wurden dabei Bundesheervorschriften verletzt. Alle anderen Dinge überprüft das Heer nicht.“
Die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft funktioniere, alle Informationen würden übermittelt, betonte Bauer. Dass nun die Ermittlungen ausgeweitet wurden und auch gegen „Verantwortliche des Bundesheers, die nicht konkret ausgeforscht sind“, geführt werden, werde seitens des Heeres „natürlich akzeptiert“: „Das ist zur Kenntnis zu nehmen. Wir stehen zu hundert Prozent zur Verfügung und sind hundertprozentig kooperativ.“
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