Er verlangte Sex für die Gewährung von Sozialhilfe, zwei Klientinnen des Mannes wurden in der Folge zu Opfern. Wegen sexueller Übergriffe auf die Frauen wurde ein mittlerweile pensionierter Beamter einer oberösterreichischen Bezirkshauptmannschaft am Montag zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vor Gericht bestritt der Angeklagte bis zum letzten Verhandlungstag, auch in sexueller Weise mit den beiden Klientinnen verkehrt zu haben. Am Montag gestand der Pensionist zwar, außerehelichen Sex mit einer der Frauen gehabt zu haben. Dies sei jedoch völlig freiwillig geschehen, erklärte er vor Gericht.
Dass die sexuellen Handlungen an die Gewährung von Sozialleistungen geknüpft waren - so allerdings die Anklage -, davon wollte der frühere Beamte nichts wissen. So soll er etwa Zuerkennung von Heizkostenzuschüssen oder von bedarfsorientierter Mindestsicherung nur für sexuelle „Gefälligkeiten“ gewährt haben. Über zwei Jahre hinweg sollen sich die Übergriffe erstreckt haben.
Ein Opfer litt an Depression „von Krankheitswert“
Ein psychiatrischer Gutachter stellte fest, dass zumindest eines der beiden Opfer an einer Depression „von Krankheitswert“ litt - und das für gut sechs Monate, hieß es. Das Gericht hegte schlussendlich keinen Zweifel an der Schuld des pensionierten Beamten. Er wurde wegen der sexuellen Übergriffe und zusätzlich wegen schwerer Körperverletzung zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
krone.at/Kronen Zeitung
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