Paketbombe für „Ex“

Verdächtiger (28) für frühere Delikte verurteilt

Kärnten
18.12.2019 15:33

Jener Mann, der dringend verdächtig ist, Ende Oktober seine Ex-Frau in Guttaring in Kärnten durch einen Bombenanschlag schwer verletzt zu haben, ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt vor Richterin Michaela Sanin gestanden. Allerdings in einer anderen Sache, unabhängig von dem mutmaßlichen Attentat. Er wurde schließlich - nicht rechtskräftig - wegen Nötigung und Körperverletzung verurteilt, vom Vorwurf der Kindesentziehung wurde er freigesprochen.

Staatsanwältin Doris Kügler warf dem 28-Jährigen vor, im heurigen Juni die Mutter der damals knapp zwei Monate alten gemeinsamen Tochter gestoßen, geschlagen und das Baby daraufhin mitgenommen zu haben. Dabei handelt es sich um eine andere Frau als jene, die beim Bombenanschlag in der Ortschaft Guttaring lebensgefährlich verletzt worden ist. Bei der ersten Verhandlung im November hatte sich der Mann nicht schuldig bekannt, er habe sich nur Sorgen um das Kind gemacht. Die Frau sei nicht in der Lage gewesen, ordentlich auf den Säugling zu schauen, behauptete er. Dem alleinigen Sorgerecht für die Mutter habe er nur zugestimmt, damit diese als Alleinerzieherin mehr Geld bekomme.

Säugling mitgenommen
Der Angeklagte blieb auch am Mittwoch dabei, er sei ausschließlich aus Sorge um das Kind zur Frau gefahren, in den ersten Stock gegangen und habe den Säugling mitgenommen. Die Frau habe er weder geschlagen noch von der Stiege gerissen. Sie habe sich ihm nicht in den Weg gestellt, sondern nur geschrien. Die blauen Flecken am Bauch seien von einer vorangegangenen Blinddarmoperation gewesen. Das Kind habe er mitgenommen, um es vor seiner Mutter zu schützen.

(Bild: Daniel Raunig)

Vor Schmerzen geschrien
Die Mutter der jungen Frau widersprach. Sie habe gesehen, wie er ihre Tochter „weggeschubst“ habe, und habe erklärt: „Lass das Kind da.“ Er habe gar nichts gesagt, sondern sei hinaufgegangen, um das Baby zu holen. „Ich habe ihm gesagt, er soll sie (das Baby, Anm.) nicht mitnehmen“, sagte sie. Er habe das Kind aber mitgenommen. Ihre Tochter habe vor Schmerzen geschrien, daraufhin habe sie die Rettung gerufen.

Richterin Sanin sah den Vorwurf der Kindesentziehung nicht als erwiesen an und sprach den 28-Jährigen von diesem Anklagepunkt frei, verurteilte ihn aber wegen Körperverletzung und Nötigung zu vier Monaten bedingter Haft. Der Mann nahm das Urteil an, Staatsanwältin Kügler gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Der 28-Jährige wurde nach der Verhandlung wieder in die Justizanstalt eingeliefert, er sitzt wegen des Bombenanschlags auf seine Ex-Frau in Untersuchungshaft.

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