25-mal vorbestraft, davon 17-mal einschlägig - und schon wieder musste sich der Steirer in Graz verantworten. Diesmal vor dem Schwurgericht. Weil er mit einem Küchenmesser zweimal auf seine Frau eingestochen haben soll. Gewalt war auch der Grund für die Scheidung. Dennoch bittet die „Ex“ um „Gnade vor Recht“ für ihn.
2015 lernte sich das Paar kennen, kurz darauf wurde auch geheiratet. Das Glück währte nur wenige Monate. Weil sie der Vorbestrafte immer wieder geschlagen haben soll. „Das stimmt nicht, sie war so betrunken, dass sie gegen den Kasten gelaufen oder über den Gehsteig gestürzt ist. Alle dachten, ich war das, und haben mich als Frauenschläger abgestempelt. Das bin ich aber nicht“, streitet der 58-Jährige alles ab. Obwohl er gegen die zahlreichen Vorverurteilungen nicht einmal Rechtsmittel erhoben hat.
Nach der Scheidung „war es harmonischer“
Auch nach der Scheidung blieben die beiden in Kontakt. „Danach war es noch harmonischer“, redet er die Beziehung vor dem Schwurgericht (Vorsitz Florian Farmer) schön. Die „Harmonie“ gipfelte an einem lauen Sommerabend: Die Frau fuhr zu ihm, es wurde kräftig „gebürstelt“. Dann soll er ihr vorgeworfen haben, sie hätte etwas mit anderen Männern. Als sie gehen wollte, stach er ihr laut Anklage mit einem Küchenmesser zweimal in den Bauch, sie rettete sich mit einem Sprung aus dem Fenster. Laut Verteidiger fiel sie beim zweiten Stich ins Messer. „Ich wollte sie mit dem Messer nur kitzeln“, sagt der Angeklagte.
Opfer bittet um „Gnade vor Recht“
„Ich kann mich an nichts mehr erinnern. Er ist ein guter Mensch, das war der Alkohol. Ich bitte um Gnade vor Recht“, fleht das Opfer. Das beeindruckt die Geschworenen wenig: lebenslang und Einweisung, nicht rechtskräftig.
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