Den Heiligen Abend wird eine Flachgauer Familie mit drei Kindern ohne ihre Mama verbringen: Die 33-Jährige sitzt nämlich im Salzburger Puch hinter Gittern. Zehn Jahre Haft hat sie im März ausgefasst - eine einzige Geschworenenstimme hat zur Verurteilung wegen versuchten Mordes geführt. Ein Hilferuf aus dem Frauentrakt.
„Wo ist die Gerechtigkeit“, fragt sich die Frau, die zum Schutz ihrer Familie anonym bleiben möchte: Sie verstehe es nicht. Im Vergleich zu anderen Fällen sei sie zu hart bestraft worden, meint sie zur „Krone“.
Mindeststrafe von zehn Jahren ist rechtskräftig
Sie habe in jener Nacht des 2. Oktober 2018 einfach alkoholbedingt überreagiert: Mit zwei Promille intus würgte sie ihre Nachbarin. Seither fristet die Mutter dreier Kinder ein Zellendasein. Dass sie im März verurteilt werden würde, sei ihr bewusst gewesen. Aber nicht wegen versuchten Mordes. Es war auch denkbar knapp: Mit fünf zu drei Stimmen bejahten die Geschworenen die Mord-Frage. Bei vier zu vier wäre es zu ihren Gunsten ausgegangen. Sie hadert damit: „Zehn Jahre sind einfach zu viel.“ Dabei ist es eigentlich die Mindeststrafe: Auf Mord, auch wenn die Tat nur im Versuch war, beginnt die Strafdrohung bei zehn Jahren und endet bei 20 Jahre oder lebenslang.
Briefe der Kinder an Behörden blieben unerhört
Bei der Berufungsverhandlung im Oktober bat sie den Richter-Senat noch um Milde. Ihr Verteidiger Stefan Huber kämpfte um eine außerordentliche Strafmilderung - wie in Paragraf 41 Strafgesetzbuch beschrieben. Eine geringere Strafe wäre möglich. Mit einem Aber: „Es wird nur in äußersten Ausnahmefällen erteilt“, erklärt Huber. So war es auch.
Das Oberlandesgericht bestätigte das Ersturteil. Es ist damit rechtskräftig. Briefe ihrer Kinder an Behörden und Justizministerium blieben unerhört. Sie wäre gerne bei ihnen, aber es bringe nichts. Fünf bis sechs Jahre werde sie - laienhaft gesagt - selbst bei „guter Führung“ noch absitzen müssen: „Ich mache das Beste daraus. Die Arbeit hier ist die beste Medizin.“
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