Streit mit Gemeinde

Hauskauf: Gericht gibt muslimischer Familie Recht

Niederösterreich
23.12.2019 10:55

Im seit Monaten andauernden Streit um einen Hauskauf durch eine muslimische Familie im niederösterreichischen Weikendorf hat der Landesverwaltungsgerichtshof nun zugunsten der Familie entschieden. Die Beschwerde durch die Marktgemeinde gegen den Bescheid der Grundverkehrsbehörde des Landes Niederösterreich wurde abgewiesen. Beziehen kann die Familie ihr neues Zuhause allerdings noch nicht.

Wie bereits mehrfach berichtet, hatte die staatenlose elfköpfige Familie aus Palästina eigenen Angaben zufolge im März ein Wohnhaus im Weikendorfer Ortsteil Dörfles erworben. Die Gemeinde wollte dem Kauf keine Zustimmung erteilen und zeigte sich „nicht interessiert“ an einem Liegenschaftskauf durch die Flüchtlingsfamilie. Die Grundverkehrsbehörde des Landes Niederösterreich prüfte und genehmigte im Juni den Ankauf.

Grundverkehrsbehörde entschied für Familie
„Die zuständige Behörde ist mit ihrer Entscheidung den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur gefolgt. Im vorliegenden Fall war dem dringenden Wohnbedürfnis der staatenlosen Erwerber in der Abwägung der Interessen aller Parteien gemäß höchstgerichtlicher Entscheidungen ein entscheidender Stellenwert zu geben. Daher war dem Erwerb der Liegenschaft die Zustimmung zu erteilen“, hieß es in dem für die Familie positiven Bescheid.

(Bild: APA/Roland Schlager)

Wertevorstellungen liegen weit auseinander
Der Bürgermeister von Weikendorf, Johann Zimmermann (ÖVP), erklärte daraufhin, „die Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen“, kündigte aber zugleich an, die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel - also eine Überprüfung der Rechtslage mittels Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht - ergreifen zu wollen. In der Erklärung an die Grundverkehrskommission hatte Zimmerman argumentiert, die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt würden „in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinander liegen“. Dies ziehe sich bis ins gesellschaftspolitische Leben, hieß es.

Anwältin erfreut
Der Landesverwaltungsgericht hat jetzt entschieden, der Beschwerde der Marktgemeinde nicht stattzugegeben. Es lägen keine Anhaltspunkte vor, dass der Erwerb gegen öffentliche Interessen verstoßen könne, die „Absicht der Wohnsitzbegründung“ sei „unzweifelhaft gegeben“, heißt es in der Erkenntnis. Die Anwältin der Familie, die frühere SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar - sie kann die Haltung der Gemeinde nicht nachvollziehen -, zeigte sich über die Entscheidung hocherfreut: „Es gibt keine rechtliche Grundlage, warum hier verzögert wird“, wird sie auf heute.at zitiert.

Muna Duzdar (Bild: Peter Tomschi)
Muna Duzdar

Beziehen kann die Familie, die zurzeit in einer kleinen Wohnung in Wien lebt, ihr Haus im Marchfeld allerdings noch nicht, da die Gemeinde Weikendorf noch die Möglichkeit hat, binnen sechs Wochen eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof oder eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof einzubringen.

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