Schön ist es schon, so ein Feuerwerk, das abzischt, dann in der Luft explodiert und für einen bunten Lichtregen sorgt. In Österreich werden jedes Jahr durchschnittlich zehn Millionen Euro in Form von Raketen und Knallkörpern in die Luft geblasen. Geschätzte 80 Prozent der in der EU verkauften Feuerwerkskörper stammen laut Umweltministerium aus Fernost und werden meist unter sozial fragwürdigen Bedingungen produziert.
Besondere Schlaumeier versuchen sich selbst in der Produktion - und landen mit viel Glück im Spital: wie in Salzburg, als drei Männer in einer Garage hantierten. Oder auf dem Friedhof: wie im steirischen Kapfenstein, wo eine Böller-Explosion Vater und Sohn das Leben kostete.
Würden Verbote etwas ändern? Christian Czech, Sprecher der Pyrotechniker, sagt Nein: „Die Leute besorgen sich dann das Zeugs illegal. Und das ist gefährlich.“
Hier geht es lautstark ins neue Jahr:
Wie halten es Österreichs Hauptstädte? Graz und Innsbruck bezaubern mit Lichteffekten! Private Feuerwerke sind auch in Bregenz verboten. Klagenfurt verzichtete immer wieder darauf. In Wien, Linz, St. Pölten, Salzburg und Eisenstadt knallt das neue Jahr ...
Was vom Knall bleibt
Die höchsten Feinstaubwerte gibt es meist in der Silvesternacht: 2018/2019 etwa wurden die Grenzwerte allein in den Landeshauptstädten Graz, Klagenfurt, Innsbruck und Wien überschritten. Reste des Feuerwerks verursachen bis zu 1000 Tonnen Müll pro Jahr - auch gefährlich für Wildtiere.
Bei der Explosion selbst werden Schwermetalle wie Strontium, Arsen, Blei, Selen und Cäsium freigesetzt, die letztlich im Boden versickern. Übrigens ist das auch nichts für gute Ohren: Feuerwerkskörper können einen Schalldruckpegel bis zu 170 Dezibel erreichen - ein Düsentriebwerk in 20 Metern Entfernung nur 140.
Pyrotechnik-Gesetz regelt Verwendung
Darf ich überhaupt ein Feuerwerk abfeuern? Und wenn ja, wo? Das regelt das Pyrotechnik-Gesetz in nicht weniger als 47 Paragrafen. So werden etwa Feuerwerkskörper in vier Kategorien eingeteilt, für die letzte (F4) braucht man schon Fachkenntnis samt Prüfung. Feuereffekte bei Theateraufführungen oder bei Fußball-Matches etwa sind extra festgesetzt.
Silvesterraketen der Stufe F1 darf - leider - schon ein Kind im Alter von zwölf Jahren bedienen. Für diese eher zündende Idee eines Feuerwerkchens braucht man keine besondere „Verlässlichkeit“. Die ist jedoch auch explizit im Gesetz angeführt. So darf jemand, der eine Vorstrafe hat, suchtgiftkrank oder körperlich oder geistig beeinträchtigt ist, kein Feuerwerk bedienen.
Wenn Sie schon kaufen, dann achten Sie darauf, dass die Knallerei EU-zertifiziert ist. Dies kann man am CE-Kennzeichen erkennen.
Übrigens: Ab F2 ist eine Verwendung im Ortsgebiet untersagt. Dies gilt übrigens für alle pyrotechnischen Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alters- und Erholungsheimen sowie Tiergärten und Tierheimen!
Gabriela Gödel, Silvia Schober und Peter Grotter, Kronen Zeitung
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