Eine Ermittlung weniger, mit der sich der ehemalige FPÖ-Politiker Johann Gudenus herumschlagen muss: Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Ermittlungsverfahren gegen ihn in der Causa „Ali“-Video eingestellt.
In dem Clip, der im November 2018 am Tag des türkis-blauen Regierungsgipfels gegen „Hass im Netz“ auf dem FPÖ-eigenen Kanal „FPÖ-TV“ ausgestrahlt und auf der Facebook-Seite der Partei gezeigt wurde, wird der Missbrauch der E-Card mit einem einen Fes tragenden Ali veranschaulicht. Die Neos erstatteten Anzeige.
Im Juni dieses Jahres konnte die Staatsanwaltschaft schließlich ihre Ermittlungen wegen Verhetzung aufnehmen. Der ehemalige FPÖ-Politiker hatte nämlich seine Immunität verloren, nachdem er nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos alle seine politischen Funktionen und damit auch sein Mandat zurückgelegt hatte.
Ermittelt wurde wegen des Vorwurfs, das „Ali-Video“ veröffentlicht beziehungsweise die Veröffentlichung in Auftrag gegeben oder freigegeben und damit den Straftatbestand der Verhetzung erfüllt zu haben.
Laut einem der „Krone“ vorliegenden Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 27. Dezember 2019 erfolgte nun die Einstellung - mit der Begründung, dass kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestehen würde.
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