„FPÖ-Falschbehauptung“

Anfeindungen gegen Zadic: Grüne drohen mit Klage

Österreich
07.01.2020 10:29

Noch bevor Alma Zadic als erste grüne Justizministerin angelobt wurde, ist sie bereits zu einem Politikum geworden. Hasspostings in den sozialen Medien wegen ihrer bosnischen Herkunft und nicht zuletzt die Forderung der FPÖ, die Grünen-Politikerin wegen eines noch offenen medienrechtlichen Verfahrens nicht anzugeloben, haben zu einer großen Solidarisierungswelle innerhalb ihrer Partei und der Zivilgesellschaft geführt. Die wiederholten Behauptungen der FPÖ, wonach die 35-jährige Juristin und ehemalige JETZT-Abgeordnete „wegen übler Nachrede erstinstanzlich verurteilt“ worden sei, nahm Grünen-Bundessprecher Werner Kogler nun zum Anlass, den Freiheitlichen mit juristischen Mitteln zu drohen.

Im Interview mit Conny Bischofberger zeigte sich Kogler, der am Dienstag als Regierungspartner von ÖVP-Chef Sebastian Kurz angelobt wurde, „nicht überrascht“ über die Anfeindungen der vergangenen Tage und Wochen. „Wir werden uns sicher auch juristisch zur Wehr setzen“, kündigte Kogler an. Bereits zuvor hatte sich Zadics Anwältin Maria Windhager via Twitter zu der Causa geäußert und klargestellt: „Alma Zadic wurde in einem Medienverfahren wegen § 6 MedienG nur zur Zahlung einer Entschädigung für die erlittene Kränkung verpflichtet.“ Es handle sich aber nicht um eine strafrechtliche Verurteilung wegen übler Nachrede.

Alma Zadic (Mitte) sorgt bereits vor ihrer Angelobung als grüne Justizministerin für viel Wirbel. Wegen der Hasspostings und „Falschbehauptungen“ der FPÖ wollen sich die Grünen nun juristisch zur Wehr setzen. (Bild: APA/Barbara Gindl)
Alma Zadic (Mitte) sorgt bereits vor ihrer Angelobung als grüne Justizministerin für viel Wirbel. Wegen der Hasspostings und „Falschbehauptungen“ der FPÖ wollen sich die Grünen nun juristisch zur Wehr setzen.

Anwältin: „FPÖ hat da einiges durcheinandergebracht“
Die FPÖ habe da „einiges durcheinandergebracht“. „Wegen dieser gezielten Falschbehauptungen könnten übrigens straf-, medien- und zivilrechtliche Ansprüche unter anderem wegen übler Nachrede, Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung gegen Christian Hafenecker und den FPÖ-Klub geltend gemacht werden“, so die Rechtsvertreterin weiter.

FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker (Bild: APA/HERBERT P. OCZERET)
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker

Kein Hitlergruß, sondern provokantes Winken
In dem Zadic-Verfahren ging es konkret um Tweets der 35-Jährigen, in denen sie das Foto eines Burschenschafters teilte, dem vorgeworfen wurde, bei Donnerstagsdemonstranten vom Fenster aus den Hitlergruß gezeigt zu haben (siehe Bild unten). Die Politikerin kommentierte das Bild mit „Keine Toleranz für Neonazis, Faschisten und Rassisten“. In erster Instanz wurde festgestellt, dass es sich um ein provozierendes Winken gehandelt habe und nicht um den Hitlergruß.

(Bild: Daniel Weber, krone.at-Grafik)

Kurz: „Jedem kann einmal ein Fehler passieren“
Auch ÖVP-Chef Kurz sprach im Ö1-„Morgenjournal“ vorerst von einer „strafrechtlichen Verurteilung wegen übler Nachrede“. Wenig später korrigierte sich der Parteichef auf Twitter: „Ja es stimmt, dass Alma Zadic einmal erstinstanzlich MEDIENRECHTLICH zu einer Entschädigungszahlung verurteilt wurde. Jedem kann einmal ein Fehler passieren.“

Die Forderung der Freiheitlichen nach einer Nicht-Angelobung lehnte er ab. „Ich denke aber, dass sie trotzdem ein Recht darauf haben sollte, weiterhin beruflich und politisch tätig zu sein. Ich kenne und schätze sie. Und daher werde ich sie dem Bundespräsidenten auch als Justizministerin vorschlagen“, erklärte der nunmehr wieder jüngste Regierungschef Europas.

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