Die heimischen Polizeibehörden müssen die Herkunft von Straftätern künftig nicht mehr verpflichtend veröffentlichen. Das ist einer der Punkte, den der am Dienstag aus dem Amt geschiedene Innenminister Wolfgang Peschorn in einem neuen Medienerlass verpackt hat.
Der Medienerlass wurde am 2. Jänner veröffentlicht. „Herkunft, Rasse oder Religion von Straftätern sollen nur kommuniziert werden, wenn es für Zweck und Ziele der Kommunikation auch nötig ist. Dies hat stets unter dem Blickwinkel der Menschenrechte und des Datenschutzes zu erfolgen“, sagte Peschorn der „Kleinen Zeitung“ in einem Abschiedsinterview.
In einem umstrittenen früheren Erlass hatte der damalige Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) geregelt, dass die Nennung von Staatsbürgerschaft bzw. Herkunft im Sinne der Glaubwürdigkeit nur dann zu unterbleiben habe, wenn dadurch eindeutige Rückschlüsse auf konkrete Personen gezogen werden könnten. Dafür gab es heftige Kritik.
Nun „Kann“- statt „Muss“-Regelung
Wie die nachgeordneten Dienststellen des Innenministeriums und der Landespolizeidirektionen mit den neuen Bestimmungen umgehen, bleibt ihnen nun weitgehend selbst überlassen. Die neue Bestimmung ist eine „Kann“-Regelung gegenüber der de facto „Muss“-Regelung zuvor.
FPÖ sieht letzte Gefälligkeit an ÖVP
Durch das Außerkraftsetzen des von ihm überarbeiteten Medienerlasses sei „künftig eine transparente Information der Bürger über die Herkunft von Straftätern nicht mehr sichergestellt", kritisierte der nunmehrige FPÖ-Klubobmann, Ex-Innenminister Kickl, die Aufhebung seiner Direktiven durch den am Dienstag aus dem Amt geschiedenen Peschorn.
„Damit verfestigt sich der Eindruck, dass die primäre Aufgabe dieser Übergangsminister nicht das Gestalten und auch nicht das Verwalten, sondern das Zerstören war. Dafür wurden sie von der ÖVP samt ihren tiefschwarzen Kabinetten installiert“, ätzte Kickl in einer Aussendung.
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