Hausarrest um 22 €/Tag

Fünf Mörder durften Strafe mit Fußfessel verbüßen

Österreich
09.01.2020 12:58

Seit rund einem Jahrzehnt können Straftäter eine Fußfessel beantragen, um ihre Haftzeit in überwachtem Hausarrest zu verbringen. Seit 2013 bis Ende November 2019 gab es knapp 6000 Fußfesselträger in Österreich. Wie nun aus einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage hervorgeht, wird diese nicht nur für leichte Vergehen bewilligt: Auch Mördern und Sexualstraftätern wurde sie gewährt.

Am 1. Dezember waren demnach 336 Menschen (fünf von ihnen Untersuchungshäftlinge) mit Fußfessel ausgestattet. Auch bei schweren Delikten wurde diese gewährt: In dem angefragten Zeitraum von knapp sieben Jahren durften fünf Mörder und 14 wegen Totschlags verurteilte Täter ihre Strafe in Hausarrest verbüßen. 

Ex-Justizminister Clemens Jabloner (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Ex-Justizminister Clemens Jabloner

Zu erwartende Entlassung muss „in naher Zukunft“ sein
Das Justizministerium betont in der Beantwortung allerdings, dass in diesen Fällen sowie bei schwerem Raub die Fußfessel nur gewährt wurde, „wenn eine bedingte Entlassung mit höchster Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft zu erwarten ist“. Diese diene zur „Vorbereitung auf diese bevorstehende bedingte Entlassung, um die Legalbewährung der Häftlinge zu erproben“, ließ Ex-Justizminister Clemens Jabloner wissen.

(Bild: parlament-gv.at)

Opfer von Sexualstrafdelikten dürfen ihre Meinung zu Fußfessel äußern
Auch Sexualstraftäter dürfen auf eine Verbüßung ihrer (Rest-)Strafe abseits der Gefängnismauern hoffen: 29 Fußfesselträger verstießen gegen die §§ 201 bis 220, die Delikte wie Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung oder sexuellen Missbrauch Minderjähriger behandeln. Für diese Straftäter gelten allerdings verschärfte Bedingungen: Die Hälfte der Freiheitsstrafe oder mindestens drei Monate müssen bereits verbüßt worden sein. Außerdem müsse eine „günstige Prognose“ gegeben sein, dass der Täter nicht rückfällig wird. Die Opfer dürfen darüber hinaus ihre Meinung zu dem Fall äußern.

Aus der Anfrage geht außerdem hervor, dass die gewährten Fälle von Hausarrest zurückgehen. Im Jahr 2017 waren es noch 900 Fußfesselträger, im Jahr 2019 (ohne Dezember) nur noch 789. Am häufigsten wurde die Fußfessel bei einer Verurteilung wegen Betruges gewährt: 1173 Straftätern, die gegen § 146 verstoßen hatten, wurde der überwachte Hausarrest genehmigt.

(Bild: parlament-gv.at)

Verdacht der erneuten Straffälligkeit häufigster Grund für Entzug
590 Fußfesselträgern wurde diese in dem untersuchten Zeitraum von sieben Jahren entzogen. Der häufigste Grund (113 Fälle) war, dass der Verdacht bestand, dass der Betroffene erneut straffällig geworden war. Knapp darauf folgen Alkohol- und Drogenkonsum (96 bzw. 86 Fälle). Der Verlust des Arbeitsplatzes bzw. der Wohnung oder der Verstoß gegen Auflagen waren ebenfalls häufige Gründe.

Fußfessel kostet Täter 22 Euro, Haft kostet Steuerzahler 127 Euro täglich
Für einen Tag im Hausarrest muss ein Straftäter 22 Euro täglich berappen - ein Tag in Haft kostet den Steuerzahler dagegen durchschnittlich 127 Euro. Um eine Fußfessel bewilligt zu bekommen, muss der Antragsteller eine Unterkunft sowie eine „geeignete Beschäftigung“ vorweisen: Bei Letztgenanntem kann es sich um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz, Kinderbetreuung oder gemeinnützige Arbeit handeln.

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