Auch die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, sieht die im türkis-grünen Regierungsprogramm enthaltene Sicherungshaft für „Gefährder“ äußerst kritisch. Ohne Verfassungsänderung wäre eine solche nicht möglich - und selbst mit einer solchen wäre der Spielraum wohl „relativ klein“. Sehr schwierig wäre es, im Gesetz zu klären, was „Gefährlichkeit“ ist, sagte sie am Donnerstag in der „ZiB 2“.
Der Haftgrund müsste in einem Gesetz aber klar definiert werden - und das sei offensichtlich im Vorjahr, als die türkis-blaue Regierung schon die Sicherungshaft einführen wollte, auch nicht gelungen. Dass es in anderen Staaten eine Präventivhaft gibt, liege daran, dass es die dortige Verfassung erlaube. Die heimische Verfassung stehe einer solche Haft jedoch entgegen - und daran sei Österreich gebunden, auch wenn das EU-Recht oder die Europäische Menschenrechtskonvention mehr zuließen.
Einzig durch eine Verfassungsänderung wäre die Einführung der Sicherungshaft möglich. Damit würde Österreich erstmals seit 1945 den Grundrechtsschutz nicht ausbauen, sondern zurücknehmen, merkte die Verfassungsrechtlerin Magdalena Pöschl, ebenfalls in der „ZiB 2“, an.
Kogler: „Umsetzung juristisch sehr schwierig“
Selbst der Regierungspartner von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zeigt sich skeptisch. Vor wenigen Tagen meinte Vizekanzler und Grünen-Bundessprecher Werner Kogler, dass die verfassungskonforme Umsetzung - und darauf bestehen die Grünen, wie es auch im Regierungsprogramm ausdrücklich festgehalten wird - „juristisch sehr schwierig“ sei. Experten müssten sich anschauen, wie man das unter einen Hut bringen könne, erklärte Kogler am Sonntag in der „ZiB 2“.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.