Eine weitere Amtshandlung der Polizei gegen einen Aktivisten bei einer Klimademo am 31. Mai in Wien im Vorjahr ist zumindest teilweise rechtswidrig gewesen. Zu dieser Entscheidung kam das Wiener Landesverwaltungsgericht im Fall eines Demonstranten, der in Bauchlage von mehreren Beamten fixiert worden war und dem ein Polizist mehrere heftige Faustschläge gegen den Oberkörper versetzt hatte. Zudem hätten die vier involvierten Beamten den Fall tatsachenwidrig dokumentiert.
Der Beschwerdeführer hatte angegeben, dass ihm bei der Auflösung einer Sitzblockade von der Polizei ein Gelenk überdehnt, mit der Faust in die Kehle gedrückt und in den Genitalbereich geschlagen wurde. Bei dem Versuch, ihm Handschellen anzulegen, habe es dann weitere Schläge in die Nierengegend gesetzt. Ein Video (siehe oben) dieser Amtshandlung war im Internet veröffentlicht worden.
Verpflichtung der Achtung der Menschenwürde verletzt
Das Landesverwaltungsgericht entschied in seinem Urteil vom 7. Jänner, dass damit eine „die Menschenwürde beeinträchtigende gröbliche Missachtung des Betroffenen als Person“ einherging. Dem Aktivisten wurden neun Fauststöße versetzt, in eine empfindliche Körperregion - in die Nierengegend bei gleichzeitiger Fixierung durch mehrere Beamte am Boden. Es sei ein Verstoß wegen erniedrigender Behandlung vorgelegen, so das Landesverwaltungsgericht.
Außerdem sei die Verpflichtung der Achtung der Menschenwürde verletzt worden. Abgewiesen wurde die Beschwerde des Aktivisten, dass er von einem Beamten mit der Faust in die Kehle gedrückt und in den Genitalbereich geschlagen worden sei.
Amtshandlung rechtswidrig dokumentiert
Die Anwältin des Betroffenen, Alexia Stuefer, hatte zudem eine Beschwerde eingebracht, wonach die Polizei die Amtshandlung rechtswidrig dokumentiert habe. Dem folgte das Landesverwaltungsgericht. Demnach wurden die für das Einschreiten der Polizei maßgeblichen Umstände tatsachenwidrig festgehalten, „sodass ein anderes Bild der Ereignisse erzeugt wurde“, so das Gericht in seiner Entscheidung.
Bereits zweite rechtswidrige Amtshandlung
Die nunmehrige Entscheidung ist bereits die zweite Maßnahmebeschwerde eines Demonstranten zum Agieren der Polizei bei der Klimademo im Mai. Bereits Mitte Dezember stellte das Wiener Landesverwaltungsgericht fest, dass die Polizei während derselben Demonstration gegen einen jungen Manifestanten rechtswidrig vorgegangen war.
Zudem war ein 22-Jähriger zunächst angeklagt worden, da er bei der Klimademo aktiven Widerstand gegen die Polizei geleistet haben soll. Der junge Mann hatte dabei eine Kopfwunde erlitten. Anfang Oktober 2019 wurde der Student freigesprochen.
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