Klimademo-Eskalation

Polizeigewalt: Ermittlungen gegen acht Polizisten

Wien
15.01.2020 13:25

Bereits drei Mal haben Richter des Landesverwaltungsgerichts Wien entschieden, dass die Polizei bei der Auflösung einer Klimademo am 31. Mai 2019 in Wien rechtswidrig gehandelt hat. Folgen für die Beamten hatte das bisher nicht. Es gab auch keinerlei disziplinarrechtliche Konsequenzen. Gegen acht Polizisten sind aber weiterhin strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft anhängig.

Knapp acht Monate nach dem Vorfall sind die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die involvierten Beamten noch anhängig. Gegen sieben Beamte wird wegen des Verdachts der Körperverletzung und der schweren Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung ermittelt, gegen einen Polizisten wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit, sagte Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, am Mittwoch. Bereits im Juni des Vorjahres hatte die Behörde in dieser Causa betont, dass sie sich „ihrer Verantwortung für eine rasche und objektive Aufklärung der einzelnen Vorwürfe bewusst“ sei.

(Bild: APA/HERBERT P. OCZERET)

Alle involvierten Beamten „normal im Dienst“
Die Landespolizeidirektion Wien zog bisher keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen. Ein Beamter, der laut Verwaltungsgericht gleich neun Mal auf einen am Boden fixierten Demonstranten eingeschlagen hatte, wurde zwar nach Veröffentlichung eines den Fall zeigenden Videos in den Innendienst versetzt. Mittlerweile sind aber laut Daniela Tunst, Leiterin der Pressestelle der Polizei Wien, wieder alle Beamte „normal im Dienst“. Die bisherigen Entscheidungen der diversen Gerichte müssten erst evaluiert werden. Erst wenn alle Verfahren abgeschlossen sind, will die Exekutive „schauen, ob disziplinäre Maßnahmen erforderlich sind“, sagte Tunst.

Falsche Polizeiprotokolle?
Am 31. Mai hatten Aktivisten der Umweltschutzinitiativen „Ende Geländewagen“ und „Extinction Rebellion“ den Ring bei der Urania blockiert. Bei der Auflösung der Blockade kam es zu unverhältnismäßiger Polizeigewalt. Zahlreiche Verfahren wurden und werden seither geführt. Die Polizei handelte in mehreren Fällen rechtswidrig, stellten die Richter klar. Im jüngsten Verfahren wurde zudem festgehalten, dass die Polizei tatsachenwidrige Angaben gemacht habe. „Ob falsche Protokollierungen stattgefunden haben, wird von der Staatsanwaltschaft geprüft“, erklärte Bussek. Freigesprochen wurde wiederum ein junger Klimaaktivist, der wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt vor dem Straflandesgericht gestanden war.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt