Privater und beruflicher Frust hatte den Polizeibeamten, der ausgebildeter Gewaltpädagoge ist, zur Flasche greifen lassen. Zwei Flaschen Wodka soll er intus gehabt haben, als sich der Vorfall mit den beiden Streifenpolizisten zutrug.
Diese ließen sich vom Kollegen nicht einschüchtern und führten ihn wegen versuchten Widerstands in Handschellen ab. Der vorgeschlagene „Deal“, man möge alles unter den Tisch kehren, wurde dem 55-Jährigen als Amtsmissbrauch ausgelegt.
Berufung möglich
Das alles führte zwar zu einer Verurteilung vor dem Landesgericht Linz, aber nicht zur Suspendierung des Beamten. Doch noch ist die Sache nicht ausgestanden.
Am Mittwoch sprach in Weyregg das Disziplinargericht die Entlassung aus. Noch ist die strenge Entscheidung nicht rechtskräftig. Der Beamte kann beim Bundesverwaltungsgericht dagegen berufen.
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