Zwei jahrzehntelang vom Land billigst verpachtete Parteijugend-Camps mit Seeufer-Zugang beschäftigen auch das „Parteiengericht“. In ihrem Fall Mondsee will die Junge ÖVP die verhängte Geldbusse von 70.000 € (wahrscheinlich) bekämpfen. Der Parallelfall Attersee der Sozialistischen Jugend ist indes noch anhängig.
Seit 1965 hat das Land Oberösterreich ein Seeufergrundstück in St. Lorenz am Mondsee an dieJunge ÖVP Oberösterreich verpachtet, und zwar „für Erholungszwecke der Jugendbewegung der Partei“. Bis 2005 betrug der „Anerkennungszins“ dafür 10 Schilling, danach (bis inklusive 2017) 10 Euro. Seit Inkrafttreten des neuen Parteiengesetzes 2012 sei diese Billigstpacht als unzulässige Spende des Landes an die JVP einzustufen, meint dazu der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat. der hinsichtlich der Annahme dieser Spende eine Strafe von 70.000 € gegen die ÖVP verhängte - wir berichteten
„Eine unverständliche Entscheidung“
„Die JVP nennt diese Entscheidung “unverständlich„; es handle sich nicht um eine Spende, sondern um eine zweckgewidmete Förderung mit klaren Gegenleistungen zum Zwecke der Erholung der Jugend. Man prüfe Rechtsmittel ein zulegen; offen wäre der Weg zum Bundesverwaltungsgericht.
Sozialistischer Parallelfall am Attersee
Die Sozialistische Jugend Oberösterreichist wegen eines augenscheinlich ähnlich gelagerten Falls eines Seegrundstücks mit Camp am Attersee ebenfalls vom Rechnungshof beim Senat angezeigt worden. Eine Entscheidung darüber steht allerdings noch aus.
Ehemals „arisiertes“ Seegrundstück
Hier geht die Verwendung als Camp allerdings auf eine Verkaufsauflage ehemals enteigneter jüdisch-sozialdemokratischer Voreigentümer ans Land Oberösterreich zurück. Deshalb stuft SPÖ-Landesgeschäftsführer Georg Brockmeyer den SJ-Fall als „ganz anders gelagert“ ein. ÖVP-Parteimanager Wolfgang Hattmannsdorfer will das noch fehlende Urteil des Senats abwarten, ehe er das bewertet.
Werner Pöchinger, Kronen Zeitung
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