Weil es sich bei Politikern in der Aktivzeit nicht wie bei Beamten um ein Angestelltenverhältnis zum Land handelt, ist die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) auch nicht für diese zuständig. So auch im Fall von Othmar Raus. Er hat durch seine Verurteilung im Swap-Prozess sämtliche Pensionsansprüche verloren, weil der Umstand einer Verurteilung im Bezügegesetz von 1992 noch nicht berücksichtigt wurde. Später wurde dieser Umstand in einer Novelle behoben, was für Raus aber keine Auswirkungen hat. Das soll jetzt geändert werden. Rückwirkend mit dem 1. Oktober 2019 will das Land mit einem Koalitionsantrag ein „Auffangregelung“ einführen. Denn auch im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verliert man den Pensionsanspruch nach einer Verurteilung nicht.
Anspruch niedriger als bei Politikern
Die auszahlende Stelle würde weiterhin das Land bleiben, die Pensionshöhe wie bei einem ASVG-Versicherten sein und nicht die höhere Politiker-Pension. Der Antrag wird am 29. Jänner behandelt.
Felix Roittner
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