Im Wettbüro vor Ort ist der Zutritt unter 18 Jahren verboten. Eine Altersprüfung findet über die persönliche Kontrolle des Ausweises statt. Nicht so jedoch im Internet, wie eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Bayern von fünf Online-Glücksspielanbietern zeigt. Testanmeldungen ergaben, dass sich Minderjährige unter Angabe eines falschen Geburtsdatums problemlos registrieren können, um ungehinderten Zugang zu Sportwetten und Glücksspielen im Internet zu erhalten.
Das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Bayern hatte sich testweise bei fünf Anbietern von Online-Sportwetten und Online-Casinos - bet-at-home.com, betsafe.com, bet3000.de, sports.bwin.com und tipico.de - registriert, Einzahlungen vorgenommen und Wetten platziert. Die Einzahlungen erfolgten jeweils über Paysafecard-PINs, die zuvor anonym im Einzelhandel erworben wurden.
Ergebnis: Das tatsächliche Alter wurde bei keiner der fünf getesteten Webseiten überprüft. Zwar gibt es eine voreingestellte Begrenzung beim Geburtsjahr, jedoch können Minderjährige ein falsches Geburtsdatum angeben. Bei den Testanmeldungen konnten zudem ungeprüft Geld eingezahlt und Wetten platziert werden. Der angestrebte Schutz der Minderjährigen lässt sich damit leicht umgehen.
„Es besteht dann die Gefahr, dass junge Menschen spielsüchtig werden und in eine finanzielle Schieflage geraten“, kritisiert Tatjana Halm, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Bayern.
Einsatz ja, Ausschüttung nein
Die Marktwächterexperten betonen, dass es durchaus technische Vorkehrungen gibt, das Alter zu kontrollieren. Die Anbieter sehen solche Maßnahmen letztendlich auch selber vor - jedoch erst bei der Gewinnausschüttung. „Es entsteht somit die absurde Situation, dass ein Minderjähriger ungehindert Zugang zu allen Angeboten erhält und auch Geld einsetzen kann, eine Ausschüttung wahrscheinlich aber verweigert wird. Die Anbieter kassieren also das Geld von Minderjährigen, schütten ihnen aber eventuell keine Gewinne aus“, sagt Halm.
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