Nehammer stellt klar:

„Kickl war ein Freund der Inszenierung, ich nicht“

Politik
20.01.2020 22:22

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat am Montagabend in der „ZiB 2“ einmal mehr klare Grenzen zu seinem Vorgänger Herbert Kickl (FPÖ) gezogen. So waren bereits unter dem Übergangsminister der Expertenregierung diverse Erlässe Kickls gekippt worden. Angesprochen auf das berüchtigte „Ausreisezentrum“-Schild, das Kickl am Asyl-Erstaufnahmezentrum Traiskirchen anbringen ließ und welches wieder entfernt wurde, betonte der ÖVP-Minister, er hätte das Schild ebenfalls abmontiert: „Herbert Kickl war ein Freund der Inszenierung. Ich bin kein Freund der Inszenierung, schon gar nicht im Innenministerium.“ Entscheidend seien auch nicht die Schilder, sondern das, was in den Gebäuden mit den Schildern geschehe, so Nehammer.

Nehammer kündigte zudem an, „Extremismus - rechts wie links - und auch den politischen Islam“ bekämpfen zu wollen. Auch der illegalen Migration sagte der neue Innenminister den Kampf an. Dazu sollen ehebaldigst erste grenznahe Zentren errichtet werden, wo Asylverfahren deutlich beschleunigt abgewickelt werden sollen. Nehammer möchte dazu eine „Wohnsitzauflage“ einsetzen, die Asylwerber regional an das Zentrum binden soll.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) (Bild: ORF)
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP)
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bei Armin Wolf in der „ZiB 2“ (Bild: ORF)
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bei Armin Wolf in der „ZiB 2“

Mögliche ÖVP-Netzwerke, die in der Vergangenheit auch Thema im BVT-U-Ausschuss gewesen waren, dementierte Nehammer: „Sogar der Verfahrensrichter hat festgestellt, dass es keine schwarzen Netzwerke gibt.“ BVT-Chef Peter Gridling hatte allerdings vor dem U-Ausschuss ausgesagt, dass es sehr wohl immer wieder Anfragen aus dem damals ÖVP-geführten Innenministerium gegeben habe, die oft direkt an seine Beamten gestellt worden seien. Diese Vorgänge habe er aber abzustellen versucht.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Wien (Bild: Andi Schiel)
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Wien

Sicherungshaft auf Menschenrechtskonvention stützen?
Was die umstrittene Sicherungshaft angeht, so betonte Nehammer, diese solle „in erster Linie für Asylwerber gelten“. Man wolle dazu den Artikel fünf der Europäischen Menschenrechtskonvention (diese hat in Österreich Verfassungsrang, Anm.) hinzuziehen. Dieser behandelt das Recht auf Freiheit und Sicherheit, aber auch mögliche Gründe, diese Freiheit einzuschränken. Welchen Passus Nehammer genau hinzuzuziehen gedenkt, konkretisierte er nicht.

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