Historisches Urteil

Klimaflüchtlinge haben laut UNO Asylanspruch

Ausland
21.01.2020 16:27

Eine historische Entscheidung hat es am Dienstag in Genf gegeben: Erstmals darf Klimaflüchtlingen das Recht auf Asyl nicht verweigert werden, wenn ihr Leben in Gefahr ist, urteilte der UNO-Menschenrechtsausschuss am Dienstag.

Den Anstoß für diesen Beschluss brachte die Klage von Ioane Teitiota, einem Mann aus South Tarawa, einer Stadt des pazifischen Inselstaates Kiribati, der gegen die Ausweisung seiner Familie 2015 aus Neuseeland Beschwerde einlegte. Diese wurde vom Ausschuss zwar abgelehnt, im Grunde können Klimafragen bei Asylverfahren aber eine Rolle spielen.

Neue Standards als Folge des Klimawandels
Yuval Shany, einer der Ausschussexperten, erklärte: „Dieser Beschluss etabliert neue Standards, die den Erfolg in Fällen künftiger Asylgesuche, die sich auf Folgen des Klimawandels beziehen, leichter machen können.“ Der UNO-Menschenrechtsausschuss stellte fest, dass Länder Asylsuchende nicht abweisen dürfen, wenn ihr Recht auf Leben durch die klimabedingte Lage in ihrer Heimat bedroht wird.

Schutzmechanismen waren vorhanden
Der Mann aus Kiribati führte an, dass der steigende Meeresspiegel die Inseln seines Heimatstaates unbewohnbar machen, die Fläche für Ackerbau zurückgehen und das Trinkwasser durch Salzwasser kontaminiert würde. Der Ausschuss aber gab an, dass auf Kiribati genügend Schutzmechanismen für die Bevölkerung vorhanden seien, weshalb die Beschwerde abgewiesen wurde.

Klimakonferenz in Madrid
Im Dezember 2019 fand in Madrid die UNO-Konferenz statt, die auch als „Gipfel der Schande“ in die Geschichte eingegangen ist. Zu den traurigen Verlierern dieses Klimagipfels gehörten unter anderem auch die Entwicklungsländer und die zu versinken drohenden Inselstaaten, so auch Kiribati. Sie hatten vergeblich auf einen internationalen Fonds zur Bewältigung der schon aufgetretenen Milliardenschäden gehofft.

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