Die „Operation Aderlass“ ist um zwei weitere Anklagen reicher. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat gegen den ehemaligen ÖSV-Langlauf-Trainer Gerald H. und gegen den ehemaligen Langläufer Harald Wurm, gegen den bereits im Jahr 2015 eine mehrjährige Sperre wegen Dopings ausgesprochen worden war, Anklage erhoben. Dies teilte die Anklagebehörde am Mittwoch mit.
Gerald H. muss sich wegen Vergehens nach dem Antidopinggesetz und wegen Sportbetrugs verantworten. Ihm wurde seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass er bereits in den Saisonen 2012/13 und 2013/14 unter anderem den ehemaligen Langläufer Johannes Dürr mit Wachstumshormonen versorgt und zum Blutdoping vermittelt haben soll. Außerdem soll er in den Jahren 2016 und 2017 die Trainingspläne von Dominik Baldauf und Max Hauke auf deren Eigenblutdoping abgestimmt haben.
Das Gericht hat die Anklage gegen Gerald H. in das Verfahren gegen Dürr einbezogen. Somit wird Montag kommender Woche am Landesgericht Innsbruck gemeinsam über die Anklagen gegen Dürr und Gerald H. verhandelt.
Wurm hatte sich bereits im Jahr 2016 vor Gericht verantworten müssen. Das damalige Strafverfahren wurde diversionell erledigt und damit nach Zahlung eine Geldstrafe eingestellt. Nun wurde er angeklagt, weil er - und das war im damaligen Strafverfahren noch nicht bekannt - im Jahr 2015 die Lieferung eines Spezialkühlschrankes, der zur Lagerung von Blutbeuteln diente, zum deutschen Sportmediziner Mark S. nach Erfurt veranlasst haben soll. Der Kühlschrank war bis zu seiner Sicherstellung im Rahmen der „Operation Aderlass“ im Februar 2019 zur Lagerung der Blutbeutel verwendet worden.
Da die Staatsanwaltschaft davon ausgehe, dass Wurm wusste, wofür der Kühlschrank verwendet wird, habe er sich wegen Beitrags zu Doping und zum Sportbetrug zu verantworten, so die Anklagebehörde. Zudem wird ihm falsche Beweisaussage vorgeworfen, weil er zu Beginn der Ermittlungen ausgesagt habe, dass er den Sportmediziner nicht kenne. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
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