Die Hausdurchsuchungen in der Causa Casinos waren rechtskonform. Das entschied das Oberlandesgericht Wien am Mittwoch. Mehrere Beschuldigte, unter ihnen Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), hatten sich wegen der Ermittlungsschritte beschwert. Auch eine Rufdatenrückerfassung wurde als zulässig beurteilt.
Grundsätzlich begründe auch eine anonyme Anzeige eine ausreichende Verdachtslage, wenn ihr Inhalt glaubwürdig und plausibel sei, hieß es vonseiten des Gerichts. Das Oberlandesgericht kam zum Ergebnis, dass diese Anzeige extrem detailliert sei und von Insiderwissen zeuge, nämlich aufgrund der wörtlichen Wiedergabe von Gesprächen im engsten Kreis, aufgrund der Darstellung persönlicher und politischer Verflechtungen der Akteure und zahlreicher verifizierbarer Begleitumstände.
Ausgelöst wurden die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) durch eine anonyme Anzeige rund um die Bestellung des - mittlerweile wieder abberufenen - Wiener FPÖ-Bezirkspolitikers Peter Sidlo zum Casinos-Finanzvorstand unter Türkis-Blau. Die WKStA ermittelt gegen elf Beschuldigte, ob für Sidlos Bestellung dem Novomatic-Konzern Glücksspiellizenzen in Aussicht gestellt wurden. Unter den Beschuldigten sind neben Strache unter anderem Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) und ÖBAG-Vorstand Thomas Schmid. Im August und November gab es mehrere Hausdurchsuchungen. Alle Beschuldigten bestreiten die Korruptionsvorwürfe.
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