„Heimtückische Tat“

Sozialamtsleiter getötet: Lebenslang für Soner Ö.

Vorarlberg
22.01.2020 15:11

Lebenslang für Soner Ö.: Der 35-Jährige, der vor einem Jahr den Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erstochen hat, ist am Mittwoch wegen Mordes verurteilt worden. Das Votum der Geschworenen fiel einstimmig aus. Angesichts der „äußerst brutalen, rachsüchtigen und heimtückischen Tat“ sei kein anderes Strafmaß möglich, sagte Richter Martin Mitteregger. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zuvor war der Angeklagte für zurechnungsfähig erklärt worden.

Der zum Tatzeitpunkt alkoholisierte und unter dem Einfluss von Beruhigungsmitteln stehende Ö. ging am 6. Feburar 2019 mit einem Küchenmesser auf den 49-jährigen Sozialamtsleiter los. Sein Opfer erlitt 14 Stich- bzw. Schnittverletzungen. Zum Tod hatte ein mit „exzessiver Wucht“ ausgeführter, 16 Zentimeter tiefer Stich in die Brustvorderseite geführt. Laut dem Gerichtsmediziner hatte der Sozialamtsleiter mehr als zwei Liter Blut verloren.

Streit um Geld
Am Tattag wie auch einige Male zuvor war der 35-Jährige wegen noch nicht erfolgter Geldleistungen aus der Grundversorgung mehrmals vorstellig geworden. Soner Ö. war Anfang 2019 illegal nach Österreich eingereist und hatte um Asyl angesucht. Der erstochene Sozialamtsleiter hatte zehn Jahre zuvor - in anderer Funktion und nach der 15. Verurteilung Ö.s - ein Aufenthaltsverbot gegen den Mann erlassen, weshalb die Staatsanwaltschaft Rache als Motiv sah.

Der Angeklagte Soner Ö. beim Prozess in Dornbirn (Bild: Mathis Fotografie)
Der Angeklagte Soner Ö. beim Prozess in Dornbirn

Gerichtspsychiater Reinhard Haller hatte den 35-Jährigen zum Tatzeitpunkt für zurechnungsfähig erklärt. Er bescheinigte dem Beschuldigten aber eine Persönlichkeitsstörung, die einer höhergradigen Abnormität entspreche.

(Bild: APA/Maurice Shourot)

Der 35-Jährige hatte sich am Montag, dem ersten von drei Prozesstagen, geständig gezeigt, den Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erstochen zu haben. Der Beschuldigte bestritt aber jegliche Absicht, es habe sich um einen tragischen Unfall gehandelt. Ö. bekannte sich schuldig der absichtlich schweren Körperverletzung mit Todesfolge.

Soner Ö. reagierte auf Urteil gefasst
Die Geschworenen hielten Soner Ö. einstimmig für schuldig. Der Angeklagte reagierte gefasst. Die Verteidigung akzeptierte das Urteil nicht und meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Ansprüche der Zivilbeteiligten erkannte Ö. an. Demnach muss er den Eltern des Sozialamtsleiters, seiner Lebensgefährtin und seinen beiden Kindern jeweils 20.000 Euro bezahlen.

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