In Litschau

Zweitwohnsitzer-Streit vor Verfassungsrichtern

Niederösterreich
24.01.2020 11:30

Der Streit, wer in Litschau im Bezirk Gmünd wählen darf, beschäftigt nun den Verfassungsgerichtshof. Die Bürgerliste reichte nämlich Beschwerde gegen viele Zweitwohnsitzer ein, verpasste aber dafür die Frist. Schuld daran sei der VP-Stadtchef. Der dementiert!

3000 Wahlberechtigte gibt es in der 2300-Einwohner-Stadt Litschau. Dieses Zweitwohnsitzer-Eldorado ärgert Roland Edlinger von der Bürgerliste. 149 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis wurden bereits im Herbst deponiert, 35 Betroffenen wurde dann das Wahlrecht entzogen. Zu wenige für Edlinger, der beim Landesverwaltungsgericht Einspruch erhob. Der kam dort aber nicht innerhalb der Drei-Tages-Frist an.

„Ich habe das Schreiben rechtzeitig im Gemeinde-Postkasten abgegeben“, kritisiert Edlinger nun Stadtchef Rainer Hirschmann (VP) für die angeblich zu späte Weiterleitung. Deshalb kontaktierte Edlinger den Verfassungsgerichtshof als Letzt-Instanz: „Gibt der dem Begehren statt, sind die Wahlen in Litschau vermutlich obsolet.“

Hirschmann weist die Vorwürfe zurück: „Wir haben nach dem Gesetz gearbeitet. Uns ein Fehlverhalten anzukreiden, weil er zu spät dran ist, ist ein starkes Stück.“ Folgen für die Wahl befürchtet er nicht.

Thomas Werth, Kronen Zeitung

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