Kosten für Anwälte

Wiener FPÖ will Strache auf 500.000 Euro klagen

Wien
26.01.2020 06:00

Nächstes Kapitel im Konflikt zwischen der FPÖ und ihrem Ex-Chef Heinz-Christian Strache: Nachdem die Partei für dessen Anwaltskosten in der Höhe von einer halben Million aufgekommen ist, will sie sich dieses Geld wieder zurückholen. Nach „Krone“-Informationen planen die Freiheitlichen, Strache auf 500.000 Euro zu klagen.

Heinz-Christian Strache - FPÖ-Parteichef Norbert Hofer ließ diesen Namen in seiner Eröffnungsrede auf dem Akademikerball Freitagabend kein einziges Mal fallen. Abseits der Bühne sah die Sache freilich ganz anders aus.

Norbert Hofer bei seiner Rede am Akademikerball (Bild: APA/FPÖ/MIKE RANZ)
Norbert Hofer bei seiner Rede am Akademikerball

Der Unmut über Straches Aussagen beim DAÖ-Neujahrstreffen war unter zahlreichen Ballbesuchern - die großteils der FPÖ nahestehen oder für sie tätig sind - deutlich hör- und spürbar. Wie berichtet, trat Strache beim Neujahrstreffen als Gastredner auf und teilte dort ordentlich gegen seine Ex-Partei aus, die ihn seiner Ansicht nach fallen gelassen habe.

Heinz-Christian Strache (Bild: AP)
Heinz-Christian Strache

Die Freiheitlichen sind erbost und ärgern sich über den Vorwurf des Verrats. „Fallen gelassen? Wir haben ihm sogar 500.000 Euro für Anwaltskosten rund um die Ibiza-Affäre bezahlt“, erklärte daraufhin ein Partei-Insider. Juristische Beratungen, Anzeigen, Klagen und Verfahren kosten. Und diese Kosten seien so lange erstattet worden, bis Strache „als Beschuldigter geführt wurde“.

Entscheidung fällt im nächsten Parteivorstand
Doch mit Unmutsbekundungen wie diesen dürfte die Sache nicht gegessen sein. Wie die „Krone“ auf dem Akademikerball in Erfahrung bringen konnte, plant die Wiener Landesgruppe, deren Chef Dominik Nepp ist und die für die Anwaltskosten aufgekommen ist, sich das Geld zurückzuholen. Das bestätigten auch mehrere Partei-Insider.

Dominik Nepp (FPÖ) (Bild: APA/Herbert Neubauer)
Dominik Nepp (FPÖ)

Schließlich wurde Strache damals die Übernahme der Anwaltskosten per Beschluss unter der Bedingung zugesichert, dass dieser kein parteischädigendes Verhalten an den Tag legt - dass er sich daran nicht gehalten hat, hat der Landesparteivorstand bereits im Dezember festgestellt. Beim nächsten Vorstand soll die Entscheidung über die Klage fallen - wann genau dieser über die Bühne gehen wird, konnte die „Krone“ bislang nicht in Erfahrung bringen.

Sandra Schieder, Kronen Zeitung

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